Grünen/EFA begrüßen großen Schritt für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen
Geschlechtsspezifische Gewalt/EU-Richtlinie
Heute (Dienstag, 23. April) haben die Mitglieder des Europäischen Parlaments über das finale Verhandlungsergebnis der Richtlinie über geschlechtsspezifische Gewalt abgestimmt, morgen (Mittwoch, 24. April). Es wird eine große Mehrheit für die historische und erste EU-Rechtsvorschrift gegen Gewalt gegen Frauen und Mädchen erwartet, ein großer Schritt für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen auf EU-Ebene. Zukünftig werden Frauen und Mädchen im Internet besser geschützt und die nicht-einvernehmliche Weitergabe von intimen oder manipulierten Materialien, Cyber-Stalking, Cyber-Belästigung und die Aufstachelung zu Hass und Gewalt im Internet EU-weit unter Strafe gestellt. Allerdings haben Mitgliedstaaten den ursprünglich ehrgeizigen Vorschlag der EU-Kommission stark verwässert und unter anderem erreicht, dass Vergewaltigung als Straftatbestand nicht in die Richtlinie aufgenommen wurde. Die Grünen/EFA-Fraktion setzt sich seit Langem für die EU-weite Kriminalisierung von geschlechtsspezifischer Gewalt ein.
Terry Reintke, Ko-Vorsitzende der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament, kommentiert:
„Der heutige Tag ist ein Erfolg für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Endlich wird Gewalt gegen Frauen und Mädchen EU-weit angegangen. Die Richtlinie wird aber nicht ausreichen. Wir Grünen/EFA werden uns weiterhin vehement dafür einsetzen, dass Vergewaltigung EU-weit einheitlich als geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und Mädchen definiert und geschlechtsspezifische Gewalt in die Liste der EU-Verbrechen aufgenommen wird.”
Alexandra Geese, Ko-Vorsitzende der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament, kommentiert:
„Wir begrüßen, dass endlich mehr für den Schutz für Frauen und Mädchen im Internet getan wird. Hass im Netz, das Teilen intimer oder manipulierter Bilder und Videos, Cyber-Stalking und Cyber-Belästigung sind jetzt endlich Straftaten. Allerdings sind die Hürden für die Opfer noch viel zu hoch. Bei intimen Bildern muss der schwere Schaden nachgewiesen werden, der für jede Frau offensichtlich ist. Das verhindert ein zügiges Entfernen der Bilder von Plattformen. Bei der Umsetzung in nationales Recht müssen Opfer klarer vor dieser weit verbreiteten Form von Gewalt geschützt werden.”
Hintergrund:
Laut jüngster Erhebung der Europäischen Grundrechte-Agentur hat EU-weit eine von drei Frauen seit ihrem 15. Lebensjahr sexuelle oder körperliche Gewalt erlebt, eine von 20 Frauen wurde vergewaltigt.