EU-Parlament muss Europäische Kommission als Hüterin der Verträge zur Verantwortung ziehen
Polen/Rechtsstaatlichkeit
Heute (Donnerstag, 9. Juni) hat das Europäische Parlament über eine Resolution zur Entscheidung der EU-Kommission zur Umsetzung des polnischen Wiederaufbauplans abgestimmt. Die polnische Regierung hat noch keines der von Kommissionspräsidentin von der Leyen im Oktober letzten Jahres aufgestellten Kriterien erfüllt. Die Urteile des Europäischen Gerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wurden ebenfalls nicht umgesetzt. Die Grünen/EFA-Fraktion fordert die Mitgliedstaaten auf, die Annahme des Wiederaufbauplan Polens zu blockieren, bis die entsprechenden Urteile umgesetzt sind.
Terry Reintke, stellvertretende Vorsitzende der Grünen/EFA-Fraktion und Schattenberichterstaterin für Polen, kommentiert:
„Die EU-Kommission hat einen schweren Fehler begangen. Jetzt müssen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass Rechtsstaatlichkeit nicht zu einer leeren Worthülse verkommt. Es sollte eine Selbstverständlichkeit für jeden Mitgliedstaat sein, sich an die Urteile des Europäischen Gerichtshofs zu halten.
Wenn die EU-Kommission nicht bereit ist, sich als Hüterin der Verträge für diese Werte stark zu machen, werden wir sie zur Rechenschaft ziehen. Rechtsstaatlichkeit darf keine Verhandlungsmasse sein.”
Damian Boeselager, Volt-Mitglied und Verhandlungsführer der Grünen/EFA-Fraktion für den Wiederaufbauplan, kommentiert:
„Die Entscheidung der EU-Kommissionspräsidentin, den polnischen Plan zu genehmigen, war ein schwerer Fehler. Wenn die Durchsetzung der Verträge und das daraus resultierenden EU-Rechts nicht gewährleistet ist, wird die Union zerfallen. EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen hat mit ihrem Vorgehen bewiesen, dass Rechtsstaatlichkeit nicht die Priorität der Europäischen Kommission ist.
Die ausgehandelten Kriterien im polnischen Plan wird die PiS-Regierung nicht davon abhalten, das Justizwesen weiter zu unterwandern. Wie zuvor werden ungeliebte Richterinnen und Richter abgesetzt und die Gerichte mit Parteigängerinnen und Parteigängern besetzt. Die 27 Mitgliedsstaaten dürfen diesen polnischen Plan nicht genehmigen, bevor nicht alle Urteile des Europäischen Gerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umgesetzt sind.”