Uploadfilter mit kosmetischen Änderungen
Urheberrechtsreform
Das eben abgestimmte Verhandlungsmandat zur Urheberrechtsreform enttäuscht mit kosmetischen Änderungen bei Uploadfiltern. Das Europäische Parlament geht mit einer schwachen Position in die Verhandlungen mit dem Rat und der Europäischen Kommission („Trilog“). Strittig war die Position des Europäischen Parlaments vor allem zu Uploadfiltern (Artikel 13) und Verlinkungen (Artikel 11) im Vorschlag der Europäischen Kommission für die Reform der Urheberrechtslinie.
Julia Reda, Schattenberichterstatterin der Grünen/EFA-Fraktion, kritisiert:
„Die Mehrheit der Abgeordneten gibt sich mit kosmetischen Änderungen zufrieden und ignoriert die lauten Proteste aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft.
Uploadfilter gefährden das freie Internet. Wer das Hochladen von urheberrechtlich geschütztem Material auf große Plattformen wie YouTube und Facebook verhindern will, darf keinen Präventivangriff auf legale Meinungsäußerungen vom Zaun brechen. Am Ende gehen Künstler, europäische Plattformen und kleine Start-ups leer aus. Die Mehrheit im Europäischen Parlament hat es versäumt, mit fairen Lizenzen Urheberinteressen und die Freiheit im Internet zu schützen.
Das Leistungsschutzrecht hat in Deutschland nicht funktioniert und ist keine Lösung für die Herausforderungen, vor denen Presseverlage und Qualitätsjournalismus stehen. Bereits heute sind Presseartikel urheberrechtlich geschützt, das neue Recht wird keine Mehreinnahmen von Plattformen bringen, die diese verwenden. Stattdessen wird selbst das Verwenden kleiner, nicht urheberrechtlich geschützter Ausschnitte aus Artikeln unter Strafe gestellt, zu Lasten kleiner Verlage, die auf Links zu ihren Artikeln angewiesen sind, um ihr Publikum zu erreichen."