Unverbindliche Empfehlungen sind kein Anreiz für Inklusion
Strategie für Menschen mit Behinderung
Die Europäische Kommission kündigt in ihrer heute (Mittwoch, 3. März) vorgestellten Strategie für Menschen mit Behinderung für die nächsten zehn Jahre an, verzichtet aber auf verbindliche Maßnahmen und Vorgaben. Die Strategie gibt lediglich Empfehlungen für die Europäische Politik für Menschen mit Behinderungen in den kommenden Jahren und ist Teil der Europäischen Säule sozialer Rechte.
Am Montag (8. März) debattieren die Abgeordneten des Europäsichen Parlaments den Bericht über die Umsetzung von Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf unter Berücksichtigung des UN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, darauf folgt die Abstimmung. Berichterstatterin ist Grünen/EFA-Abgeordnete Katrin Langensiepen. Zentrale Forderungen des Berichts sind ein Maßnahmenpaket mit verbindlichen Vorgaben, Zielen, Fristen und Kontrolle für die vollständige Umsetzung des UN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und ein Ende der Benachteiligung behinderter Menschen bei der Suche nach Wohnung und Arbeitsplatz und auf Reisen. Auch Deutschland liegt bei der Umsetzung des UN-Übereinkommens zurück. Es wird eine große Mehrheit für den Bericht erwartet.
Katrin Langensiepen, Berichterstatterin für den Bericht über die Umsetzung von Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf unter Berücksichtigung des UN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, kommentiert:
„Menschen mit Behinderungen werden noch immer nicht in allen Lebenslagen als Teil unserer Gesellschaft behandelt. Die Strategie der EU-Kommission nennt wichtige Punkte, bleibt bei der Umsetzung aber vom guten Willen der EU-Mitgliedstaaten abhängig. Wir drehen uns weiter im Kreis, wenn der gordische Knoten nicht platzt und die Mitgliedstaaten einer übergreifenden EU-Antidiskriminierungsrichtlinie nicht zustimmen.
Die Strategie kann eine wichtige Rolle spielen, um die Rechte von Menschen mit Behinderung in EU-Gesetzgebung einfließen zu lassen. Für die Beteiligung sn EU-Gesetzgebung fordern wir in allen EU-Institutionen eine Vertretung für Menschen mit Behinderung.
Zum für das Jahr 2022 angekündigten Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Arbeitsmarktsituation fordern wir klare Maßnahmen zum phasenweisen Abbau von Behindertenwerkstätten mit zeitlichen Vorgaben. Verpflichtende Quoten für mehr Diversität in Unternehmen und mehr Unterstützung und Schulung für Beschäftigte, Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger sind der richtige Weg, um Unternehmen fit zu machen für die Anstellung von Menschen mit Behinderungen und das Angebot leicht zugänglicher Arbeitsplätze. Wir fordern mehr Investitionen in soziale Unternehmen, in denen Menschen mit Behinderung als Angestellte mit vollem sozialem Schutz und zu angemessenem Gehalt gemeinsam mit Menschen ohne Behinderung arbeiten.
Freie Mobilität ist ein hohes Gut, von dem in der Europäischen Union viele Menschen miBehinderung noch immer ausgeschlossen sind. Wir begrüßen das Vorhaben eines EU-weiten Behindertenausweises und unterstreichen unsere Forderungen nach EU-weit gleicher Definition von Behinderungen und barrierefreien Reisedienstleistungen.“
- Plenardebatte am Montag, 8. März live verfolgen, mit Katrin Langensiepen
- Bericht über die Umsetzung der Richtlinie 2000/78/EG des Rates zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf unter Berücksichtigung der VN-BRK (2020/2086(INI))