Überschriften machen keine Agrarwende
Gemeinsame Europäische Agrarpolitik
Die große Mehrheit der Abgeordneten des Europäischen Parlaments hat für die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik (GAP) für die Jahre 2023 bis 2027 gestimmt, soeben wurden die Abstimmungsergebnisse bekannt gegeben. Die Agrarwende bleibt aus und die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik weit hinter den Versprechen des Green Deals zurück. |
Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion und Schattenberichterstatter für die nationalen Strategiepläne, kommentiert:
„Die Agrarreform hat ihren Namen nicht verdient. Überschriften machen keine Agrarwende. Die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik bleibt weit hinter den Versprechen des Green Deals zurück und zementiert den Status Quo. Gewinnerin ist die Agrarindustrie. Wer die größten Flächen hat, wird weiterhin am meisten Geld bekommen, ohne nennenswerte Verpflichtungen auf den Schutz von Tieren, Umwelt und Klima. Vorgeschriebene Maßnahmen zum Schutz von Umwelt, Klima und biologischer Vielfalt gibt es nur in homöopathischen Dosen.
Bei der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik regiert weiter das Prinzip Hoffnung. Es bleibt der Makel, den EU-Mitgliedstaaten weiterhin freie Hand bei der Umsetzung zu lassen und auf Korrekturen auf nationaler Ebene zu setzen. Der Fehler steckt im System der massiven Subventionierung von Großbetrieben, fehlender Deckelung der Zahlungen und unklarer Vorgaben für den Schutz von Umwelt, Klima und biologischer Vielfalt. Es kommt jetzt auf die nationalen Strategiepläne an.
Wir werden uns dafür einsetzen, die kommende Gemeinsame Agrarpolitik neu auszurichten auf den Schutz von Umwelt, Klima, Artenvielfalt und kleiner und mittlerer landwirtschaftlicher Betriebe.“
Hintergrund: Für die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik (GAP) wird mit knapp 387 Milliarden Euro in etwa ein Drittel des Mehrjährigen Finanzrahmens der Europäischen Union für den Zeitraum 2021 bis 2027 ausgegeben. Drei Viertel der Zahlungen sind nach wie vor Flächenzahlungen und an wenige Auflagen geknüpft. Das Paket besteht aus den Verordnungen über die nationalen Strategiepläne, die einheitliche gemeinsame Marktorganisation und die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der GAP. Die Vereinbarung überlässt die Umsetzung weitgehend den EU-Mitgliedstaaten. |