Gewinn für Verbraucher, Bio-Landwirte und Bio-Branche
Öko-Verordnung
Die neuen Regeln für Öko-Siegel sind ein Gewinn für Verbraucher, Landwirte und die Bio-Lebensmittelproduzenten. Nach mehr als drei Jahren Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament, Rat und Europäischer Kommission gelten bald EU-weit schärfere Regeln für die Zertifizierung von Bio-Lebensmitteln, strengere Kontrollen für Importe in die Europäische Union und klarere Regeln für die Produktion. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
Martin Häusling, Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments und agrarpolitischer Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion, kommentiert:
„Die neuen Öko-Regeln sind ein Gewinn für Verbraucher, Bio-Landwirte und die Bio-Branche. Der wachsende Wirtschaftszweig Bio erfordert, dass wir die Regeln für Bio-Produkte entstauben. Wo Bio draufsteht, muss Bio drin sein. Das neue Gesetz macht Bio-Siegel zur echten Marke für Qualität und schafft Vertrauen bei Kunden, Bio-Landwirten und den Bio-Lebensmittelherstellern.
Ein großer Erfolg ist, dass jetzt klar ist: Importe aus Drittländern müssen endlich auch den EU-Standard einhalten. Die Regel hilft auch den europäischen Bio-Bauern, da nun gleiche Wettbewerbsbedingungen gelten sollen. Das neue Gesetz öffnet den Bio-Landwirten den Zugang zu biologischem Saatgut, schafft mehr Vielfalt auf dem Acker und auf dem Teller und setzt hohe Standards für den Ökolandbau. Auch in der Tierhaltung und beim Tierschutz wird es erhebliche Verbesserungen geben, wenn auch noch mehr getan werden muss.
Verbessert und klarer sind die Regelungen gegen Verunreinigungen aus konventioneller Landwirtschaft, egal, ob auf dem Feld, bei der Lagerung, der Verarbeitung oder dem Transport. Eine strengere Vorsorge soll helfen, Kontaminationen mit Pestiziden zu vermeiden. Die Europäische Kommission wird bis zum Jahr 2024 prüfen, wo Kontaminationen stattfinden – auf dem Acker, beim Transport oder der Verarbeitung.
Als Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments werde ich konstruktiv an der Ausgestaltung der Regeln für Saatgut und Tierschutz in den noch ausstehenden delegierten Akten mitarbeiten.“