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Presse­mitteilung |

Verhandlungsabschluss zu Wohnimmobilienkrediten

Werbung mit verbrauchertäuschenden Zinssätzen wird beschränkt

Gestern Abend konnte in den Verhandlungen zwischen Europaparlament und Rat eine Einigung zur Richtlinie für Wohnimmobilienkredite erzielt werden. Die Richtlinie soll diesen wichtigen Kreditmarkt erstmals europäisch regulieren. Der Erwerb einer Immobilie ist für die meisten Europäerinnen und Europäer die bedeutendste Finanztransaktion und die wichtigste Kaufentscheidung ihres Lebens. Immobilienkreditmärkte sind weitgehend nationale Märkte mit wenig grenzüberschreitender Kreditvergabe. Der Arbeitsprozess zu dieser Richtlinie stammte noch aus der einseitigen Liberalisierungsagenda der Generaldirektion Markt. Die Vorschläge zu Verbraucherschutz und Finanzmarktstabilität waren entsprechend schwach. Dank der fraktionsübergreifenden Zusammenarbeit im Europaparlament kann sich das Ergebnis in diesem Bereich jetzt sehen lassen. 

Sven Giegold, wirtschafts- und finanzpolitischer Sprecher der Grünen im Europaparlament kommentiert das Verhandlungsergebnis: 

"Unverantwortliche Kreditvergabe hat zu Blasen auf den Immobilienmärkten und untragbarer Überschuldung bei Millionen von Verbrauchern geführt. In Spanien, Irland, Lettland, Ungarn und anderen EU-Staaten haben diese Immobilienblasen zur Finanzkrise entscheidend beigetragen. Mit der beschlossenen Richtlinie wird erstmals auf diesem Gebiet ein gemeinsamer Mindeststandard für Verbraucherschutz geschaffen. Auch wenn die Änderungen für Deutschland in der Praxis keine Revolution des Kreditmarktes bedeuten, haben wir mit der Richtlinie für viele Millionen Europäerinnen und Europäer den Schutz vor Überschuldung entscheidend gestärkt.

Alle Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer erhalten in Zukunft vor Vertragsabschluss ein einheitliches Informationsdokument (ESIS), in dem die wichtigen Eckdaten des Kreditvertrages vergleichbar und übersichtlich dargestellt werden. Damit wird der Europäische Binnenmarkt auch bei für die Finanzierung des Eigenheims geöffnet.

Kosten aus Krediten in einer fremden Währung oder mit variablen Zinsen müssen nun deutlich und transparent dargestellt werden. Schon in der Werbung muss daraufhingewiesen werden, wie teuer Fremdwährungskredite bei Währungsschwankungen werden können. Die verbrauchertäuschende Verwendung niedriger Zinsen in der Werbung wird für Fremdwährungskredite weitgehend beendet. Wir freuen uns, diesen ersten Erfolg gegen Überschuldung von Privathaushalten für uns verbuchen zu können.

Zusätzlich haben wir uns mit unserem Vorschlag durchgesetzt, bei Fremdwährungskrediten eine Notbremse einzubauen. Laufen die Kosten für einen Fremdwährungskredit aus dem Ruder, haben Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer in Zukunft die Möglichkeit entweder durch ein Umtauschrecht oder andere Schutzmechanismen, die Schuldenspirale zu durchbrechen.

Wird ein Kredit vor der vereinbarten Laufzeit zurückbezahlt, entstehen dem Kreditgeber Kosten. In manchen Ländern wurden diese mit exzessiven Aufschlägen an die Kundinnen und Kunden weitergegeben, in anderen Ländern würden diese Kosten auf alle Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer umverteilt. Der jetzige Kompromiss schreibt vor, dass die Kosten nach dem Verursacherprinzip getragen werden müssen, wobei uns gelungen ist, zukünftige Exzesse in diesem Bereich zu unterbinden. Das ist eine Lösung, die einerseits Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer vor überzogenen Gebühren schützt, auf der anderen Seite aber auch das Geschäftsmodell der langfristigen und sicheren Festzinskredite nicht gefährdet. Die Versuche über zu starke Beschränkungen der Vorfälligkeitsentschädigung langfristig festgelegte Zinsen unattraktiver zu machen, sind erfreulicherweise gescheitert.

Was dem europäischen Binnenmarkt auch nach in Krafttreten der Richtlinie fehlt, sind legislative Werkzeuge wie loan-to-value-ratios, um den makroökonomischen Risiken unverantwortlicher Kreditvergabe zu begegnen. Auf lange Sicht muss an der Baustelle der Kreditmärkte noch viel getan werden."

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