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Presse­mitteilung |

Geldwäschebekämpfung

Europaparlament fordert öffentliche Unternehmensregister

Heute haben die Ausschüsse für Wirtschaft und Währung (ECON) und Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) ihre gemeinsame Position für die Revision der Geldwäsche-Richtlinie abgestimmt. Der Kommissionsvorschlag sieht vor, die Empfehlungen der internationalen Arbeitsgruppe FATF umzusetzen. Dafür wird unter anderem der Anwendungsbereich auf Glückspiel ausgeweitet und Steuerstraftaten ausdrücklich in den Katalog der erfassten Delikte aufgenommen. Zudem sollen Unternehmen, Trusts und dergleichen in Zukunft Informationen über die wirtschaftlich Begünstigten ihrer Tätigkeiten preisgegeben. Das Parlament fordert hierfür die Schaffung öffentlicher Unternehmensregister, in denen alle wirtschaftlichen Eigentümer benannt werden.

Sven Giegold, wirtschafts- und finanzpolitischer Sprecher der Grünen im Europaparlament kommentiert das Abstimmungsergebnis: 

„Das Europaparlament sagt Steuerhinterziehern und Geldwäschern den Kampf an. Eine sehr breite Mehrheit fordert die Einführung öffentlicher Unternehmensregister. Darin sollen alle wirtschaftlich Begünstigten von Firmen und anderen Rechtsformen erkennbar werden. Auch die Eigentümer von Stiftungen und Trusts sollen offengelegt werden. Nur wenn diese wirtschaftlichen Eigentümer eindeutig identifiziert werden, können Kriminelle sich nicht länger hinter Briefkastenfirmen verstecken. Dieser Erfolg ist dem Druck der Zivilgesellschaft zu verdanken und ist ein großer Schritt zu verbesserter Steuergerechtigkeit. Diesen Erfolg gilt es jetzt, gegen den Widerstand der Bundesregierung im Rat der Mitgliedsstaaten durchzusetzen. 

Leider hat diese Abstimmung wieder gezeigt, dass die ernsthafte Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität in Europa allzu oft an Konservativen und Liberalen scheitert. Wir haben vorgeschlagen, dass die Umsetzung der Regeln europäisch kontrolliert wird. Das Beispiel Zypern hat gezeigt, dass die Mitgliedsstaaten bei der Geldwäschebekämpfung nicht genau genug hinschauen. Obwohl allen klar ist, dass ohne direkte und unangekündigte Kontrollen der Akteure der Kampf gegen Geldwäsche aussichtslos ist, wurde unsere Initiative abgelehnt. Im Bereich der Tierseuchenkontrolle hat die EU starke Kompetenzen, es geht also auch anders. Das größte Problem besteht darin, dass Finanzinstitute, Spielstättenbetreiber und alle anderen Verpflichteten ihren Sorgfaltspflichten gegenüber ihren Kunden nicht ausreichend nachkommen. Die Gesetze bringen aber nichts, wenn die Umsetzung nicht funktioniert. Vor allem deswegen hat Deutschland bei der Bewertung durch den international Arbeitskreis Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung (FATF) 2010 so schlecht abgeschnitten.(2) Selbst die Schaffung eines europäischen Gremiums, das mit konkreten Regeln auf offensichtliche Umsetzungsdefizite reagieren soll, wurde von den  Europaskeptikern und einem Großteil der Abgeordneten aus dem Innenausschuss abgelehnt. 

Der ganze Gesetzgebungsprozess wird von starkem Lobbydruck der Glücksspielwirtschaft begleitet, der die Schwelle der Nervigkeit klar überschreitet. Die Richtlinie sieht vor, dass der Glücksspielbereich stärker reguliert wird. Das versuchten Gauselmann & Co. noch auf den letzten Metern zu verhindern. Die Lobby hat alle Register gezogen, um vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen zu werden. Wir konnten nicht verhindern, dass Mitgliedsländer gewisse Sektoren nach Absprache mit der Kommission von besonderen Sorgfaltspflichten befreien dürfen.“

Ein Beispiel der dreisten Lobbyarbeit haben wir hier dokumentiert: http://www.sven-giegold.de/2014/dreistes-lobbying-der-glucksspielunternehmen/

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