Mogelpackungen
Marktaufsicht muss Europarecht durchsetzen
Ein halbes Jahr nach der Aufhebung der letzten verbindlichen Nennfüllmengen für Verbraucherverpackungen häufen sich die Anzeichen auf versteckte Preiserhöhungen. Dies zeigte unlängst eine von der Verbraucherzentrale Hamburg veröffentliche Liste. Aus diesem Anlass stellte Heide Rühle, binnenmarktpolitische Sprecherin der GRÜNEN/EFA, eine Anfrage an die Kommission. Dazu erklärt Heide Rühle:
"Seit April 2009 sind die Verpackungsgrößen EU-weit liberalisiert. Aufgrund der Liberalisierung ist die deutliche Angabe des Grundpreises je Menge für Verbraucherinnen und Verbraucher eine wichtige Orientierung. Bemerkenswert ist, dass die Kommission gerade hier Mängel sieht und einräumt, dass es bei der Angabe des Preises je Maßeinheit in Deutschland Unregelmäßigkeiten zu geben scheint. In dieses Bild passt, dass Verbraucherschützer darüber klagen, dass der Grundpreis oft fehle, falsch angeben wird oder unleserlich am Supermarktregal steht.
Jetzt ist die Marktaufsicht gefordert, die in den Kompetenzbereich der Länder fällt. Wir fordern die Länder auf, hier genauer hinzusehen und EU-Recht durchzusetzen. Die Länder müssen stärker kontrollieren. Verbrauchertäuschungen dürfen hier nicht toleriert werden. Die Angabe des Grundpreises ist EU-weit vorgeschrieben. Laut EU-Richtlinie muss er unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar sein.
Den Vorwurf, der Liberalisierung habe zu versteckten Preiserhöhungen geführt, wies die Kommission zwar nicht komplett, aber für die meisten Fälle mit dem Hinweis auf allgemeine Preisstatistiken zurück. Für uns ist dieser Vorwurf jedoch immer noch nicht entkräftet. Fakt ist: die Liberalisierung der Verpackungsgrößen erleichtert versteckte Preiserhöhungen."
Die Anfrage an die Kommission mit der Antwort von Kommissar Verheugen finden Sie hier:
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+WQ+E-2009-4526+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE