EU-Parlament setzt Meilenstein für Verbraucherschutz
Sammelklagen
Heute stimmt das Europäische Parlament über das Trilog-Ergebnis zur Richtlinie über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen von Verbraucherinnen und Verbrauchern ab. Es zeichnet sich auch eine breite Mehrheit für die finale Abstimmung über den gesamten Text ab. Eine Mehrheit ebnet den Weg, damit Verbraucherinnen und Verbraucher mit Sammelklagen gegen unlautere Geschäftspraktiken vorgehen und Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen können. Es wird EU-weit nicht mehr notwendig sein, mit Einzelklagen vor Gericht zu ziehen. Das Europäische Parlament setzte sich mit der Forderung gegen die EU-Mitgliedstaaten durch, Flug- und Zuggastrechte EU-weit per Sammelklage vor Gericht einklagen zu können. Die Grünen/EFA-Fraktion hat sich seit Jahren für EU-weite Sammelklagen eingesetzt, Ausgangspunkt war der Diesel-Skandal mit Millionen geschädigter Autofahrerinnen und Autofahrer. Die Ergebnisse der finalen Abstimmung werden morgen (Mittwoch 25. November) früh bekanntgegeben.
Anna Cavazzini, Vorsitzende des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, kommentiert:
„Die EU-weite Sammelklage ist ein Meilenstein für europäischen Verbraucherschutz, da auch Verbände stellvertretend klagen dürfen. Nicht nur der Dieselgate-Skandal hat gezeigt, wie schwer es Verbraucherinnen und Verbraucher hatten, ihre Rechte gegen große Konzerne durchzusetzen. Die EU-weite Sammelklage gibt Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Handhabe gegen widrige Geschäftspraktiken.“
Sergey Lagodinsky, stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses, kommentiert:
„Das ist ein großer Erfolg für alle, die ihre Rechte nun über Verbraucherschutzorganisationen vor Gericht einklagen können. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich endlich auf Augenhöhe gegen unlautere Geschäftspraktiken wehren. Die Sammelklage ist ein scharfes Schwert für mehr Verbraucherschutz.“