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Presse­mitteilung |

Mehrheit im EU-Parlament stimmt für Rettung der Natur

Renaturierungs-Gesetz

Die Mehrheit der Mitglieder des Europäischen Parlaments hat soeben (Dienstag, 27. Februar) für die Ergebnisse der Verhandlungen über das neue EU-Renaturierungs-Gesetz gestimmt. Das Gesetz zur Rettung der Natur ist eines der zentralen Gesetze des Green Deal von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.

Terry Reintke, Ko-Vorsitzende der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament, kommentiert:

„Die Abstimmung ist ein Erfolg für den Erhalt der Biodiversität und für den Klimaschutz in der EU, für die Landwirtinnen und Landwirte und für die Lebensmittelsicherheit. Es ist ein Sieg der vielen Umweltschutzverbände und Wirtschaftsunternehmen, die seit Monaten für das Renaturierungs-Gesetz gekämpft haben.

Jetzt kommt es darauf an, dass wir den Green Deal für die nächste Legislatur zukunftsfest machen. Manfred Weber und seine EVP-Fraktion müssen zeigen, dass sie hinter dem Green Deal und der EU-Kommissionschefin aus der eigenen Partei stehen und nicht zu den Rechtsextremen schielen.

Wir Grünen/EFA fordern eine glasklare Abgrenzung nach Rechtsaußen. Das Anbiedern an ganz Rechts und die Rechtsextremen ist eine Gefahr für die Demokratie und bedeutet eine Rolle rückwärts auf allen Politikfeldern, vom Klimaschutz bis zur Sicherung nachhaltiger Arbeitsplätze in einer modernen europäischen Industriepolitik.”

Jutta Paulus, Grünen/EFA-Schattenberichterstatterin im federführenden Umweltausschuss, kommentiert:

„Die Rettung unserer Überlebensgrundlagen kann kommen. Nur mit der Renaturierung zerstörter Ökosysteme können das Artensterben gestoppt, und die EU-Klimaziele erreicht werden. Der Verlust der Artenvielfalt bedroht die Landwirtinnen und Landwirte. Ohne intakte Ökosysteme gibt es kein sauberes Trinkwasser, keine saubere Luft, keine fruchtbaren Böden. Und nur gesunde Ökosysteme können die Auswirkungen des Klimawandels wie Dürren, Brände und Überschwemmungen abmildern.”

Hintergrund zum Gesetz:

Übergeordnetes Ziel:
Bis zum Jahr 2030 sollen 20% der Landflächen und 20% der Seefläche der EU renaturiert werden, also wieder in einen natur näheren Zustand versetzt werden.

Natura 2000:
Die EU-Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, im EU-weiten Netz von Schutzgebieten Natura 2000 als Renaturierungsflächen ausgewiesene Gebiete prioritär zu renaturieren.

Nichtverschlechterungsgebot:
Renaturierte Flächen sollen in gutem ökologischen Zustand bleiben.

Maßnahmen in Agrarökosystemen, insbesondere zu Mooren:
Maßnahmen zur Verbesserung von Indikatoren (Wiesenschmetterlinge, Feldvögel, Bestäuber, Strukturvielfalt), Renaturierung entwässerter Moorböden, teils durch (freiwillige) Wiedervernässung.

Umsetzung:
Mitgliedstaaten müssen zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes nationale Renaturierungspläne vorlegen mit klaren Zielen für deren Realisierung.

„Notbremse“:
In unvorhersehbaren Notsituationen kann, wenn die Ernährungssicherheit aufgrund mangelnder EU-weiter Verfügbarkeit von Anbauflächen gefährdet ist, die Renaturierung landwirtschaftlicher Ökosysteme ausgesetzt werden.

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Zuständige Abgeordnete

Jutta Paulus
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MdEP
Terry Reintke
Terry Reintke
Ko-Fraktionsvorsitzende:r

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