Jeremy Brooks (CC BY-NC 2.0)
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Presse­mitteilung |

EU-Parlament kritisiert Menschenrechtsverletzungen in der Türkei scharf

Türkei

In einem am heutigen Donnerstag abgestimmten Bericht übt das Europäische Parlament scharfe Kritik am Vorgehen der türkischen Regierung. Es beklagt die systematische Verletzung der Menschenrechte, die Verfolgung der Opposition und fordert die EU-Beitrittsgespräche auszusetzen, sollten die per Referendum beschlossen Verfassungsreformen umgesetzt werden. Ska Keller, Fraktionsvorsitzende der Grünen/EFA Fraktion im Europäischen Parlament, kommentiert die Abstimmung: 

„Das EU-Parlament hat die dramatische Menschenrechtslage in der Türkei heute scharf verurteilt. Die Abgeordneten haben unmissverständlich klar gemacht, dass es keine Beitrittsverhandlungen mit der Türkei geben kann, solange Präsident Erdogan die brutale Verfolgung von Oppositionellen und unabhängigen Journalisten fortsetzt.  Präsident Erdogan kann nicht erwarten, dass ihm die EU die Tür aufhält, während er die Werte der EU mit Füssen tritt.

Die klare Kritik an Präsident Erdogan ist auch eine eindeutige Botschaft an die Teile der türkischen Bevölkerung, die den autoritären Kurs des türkischen Präsidenten ablehnen. Diese Menschen darf die EU nicht vergessen. Auch in Zukunft muss die EU im engen Kontakt mit der türkischen Zivilgesellschaft bleiben und sie unterstützen.

Präsident Erdogan ist kein guter Partner für die EU. Wir fordern daher, dass die Verhandlungen um die Vertiefungen der Wirtschaftsbeziehungen erst beginnen dürfen, wenn Präsident Erdogan aufhört, die Opposition gewaltsam zu unterdrücken und kritische Journalisten einzusperren. Anstatt aus wirtschaftlichen Interessen einzuknicken, sollten wir Erdogans Interesse am Handel mit der EU nutzen, um ihn zum Schutz der Menschenrechte zu bewegen. Es ist ein Fehler, dass sich die Mehrheit des EU-Parlaments sich unserer klaren Forderung nicht angeschlossen hat.“

Rebecca Harms, Abgeordnete der Grünen/EFA-Fraktion, kommentiert:

„Die Europäische Union muss alle ihre Möglichkeiten nutzen und sich gegen die politische Verfolgung von Oppositionellen und von Journalisten stellen. Oppositionsarbeit oder Journalismus sind keine Verbrechen. Aber auch die Zugehörigkeit oder Nähe zur Gülenbewegung ist kein Verbrechen.

Die türkische Regierung und die türkische Justiz müssen den Coup aufklären. Aber die EU und der Europarat haben die Pflicht auf einem rechtsstaatlichen Vorgehen zu bestehen. Die kollektive Verfolgung in der Türkei und die Abläufe im Verfahren zeigen, dass die Rechtsstaatlichkeit in der Türkei nicht mehr gilt. Deshalb appellieren wir heute an die EU und ihre Mitgliedstaaten, Auslieferungsbegehren der Türkei nicht mehr stattzugeben. Und wir appellieren an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sich endlich der Klagen, die ihm aus der Türkei vorliegen, anzunehmen, dazu Urteile zu fällen und sie nicht zurück an die türkische Justiz zu verweisen.“

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Ska Keller
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