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Presse­mitteilung |

Umsetzung des Fiskalpakts in EU-Recht vorerst gestoppt

Fiskalpakt

Der Wirtschafts- und Finanzausschuss (ECON) hat heute in einer dramatischen und knappen Abstimmung die Stellungnahme zum Vorschlag der Europäischen Kommission für die Übertragung des Fiskalpakts in EU-Recht mit 25 zu 25 Stimmen abgelehnt. Der intergouvernementale Fiskalpakt aus dem Jahr 2012 regelt, wie EU-Mitgliedstaaten Defizite und Schulden kontrollieren müssen. Er regelt in leicht veränderter Weise die gleichen Fragen, wie die reformierten Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspakts. Die Änderungen können in einer Krise etwa über Arbeitslosigkeit und Armut entscheiden. Die Europäische Kommission wählte für die Umwandlung des Fiskalpakts in EU-Recht eine Rechtsgrundlage, die eine Entscheidung allein des Rates der Mitgliedstaaten vorsieht, und dem Europäischen Parlament lediglich die Möglichkeit einer Stellungnahme einräumt (Artikel 126, Absatz 14 Vertrag über die Arbeitsweise der EU). Grüne/EFA, Sozialdemokraten und Linke lehnten diese Rechtsgrundlage heute ab, weil zu den gleichen Fragen der langfristigen Haushaltsplanung bereits EU-Gesetze auf anderer Rechtsgrundlage (Artikel 121, Absatz 6 Vertrag über die Arbeitsweise der EU) verabschiedet wurden, die eine gleichberechtigte Entscheidung von Europäischem Parlament und Rat vorsehen. Diesen Bedenken hat sich nun genau die Hälfte der Abgeordneten angeschlossen.

 

Sven Giegold, wirtschafts- und finanzpolitischer Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion, kommentiert:

Das Nein des Europäischen Parlaments zur Fiskalpakt-Stellungnahme ist ein wichtiges Signal. Eine Übertragung des Fiskalpakts ins EU-Recht im undemokratischen Hau-Ruck-Verfahren ist gestoppt. Entscheidungen zwischen öffentlichen Investitionen oder Austerität dürfen niemals an Parlamenten vorbei gemacht werden. Die Regeln des Fiskalpakts sind noch krisenverschärfender, als der reformierte Stabilitäts- und Wachstumspakt.


Haushaltsregeln der Europäischen Union dürfen nur mit voller Mitentscheidung des Europäischen Parlaments verändert werden. Im Mitentscheidungsverfahren beschlossenes EU-Recht darf ausschließlich im Mitentscheidungsverfahren geändert werden. Es ist traurig, dass Christdemokraten, Liberale und Rechtskonservative heute die demokratischen Rechte des Europäischen Parlaments aushebeln wollten. Es ist ein großer Erfolg, dass sie damit vorerst gescheitert sind. Die gleichberechtigte Entscheidung von Europäischem Parlament und Rat ist wichtig, um eine Balance der Regeln zu gewährleisten. Europäische Gesetze müssen in unangreifbaren legitimen Verfahren beschlossen werden. Jetzt muss der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments seine Arbeit aufnehmen und die gewählte Rechtsgrundlage überprüfen. Erst auf dieser Grundlage darf das Europäische Parlament eine Entscheidung treffen”.


Hintergrund

Das ECON-Sekretariat prüft aktuell die juristischen Konsequenzen der Ablehnung. Die Grünen/EFA fordern, dass der Rechtsausschuss (JURI) die Zulässigkeit der von der Europäischen Kommission gewählten Rechtsgrundlage prüft. Eine Studie im Auftrag des Ausschusses für konstitutionelle Fragen (AFCO) legt nahe, dass die Rechtsgrundlage nicht zulässig ist.

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Zuständige Abgeordnete

Sven Giegold
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