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Presse­mitteilung |

Konzerninterne Entsendung von Drittstaatenbürgern

Grüne gegen gesetzliche Einführung von Sozialdumping

Gestern Abend hat der Beschäftigungsausschuss das Ergebnis der Verhandlungen zwischen Rat und Europäischen Parlament zur Richtlinie zur Konzerninternen Entsendung abgelehnt. Auch die Grünen haben gegen das Verhandlungsergebnis gestimmt. Dazu erklärt Elisabeth Schroedter, Vizepräsidentin des Beschäftigungsausschusses für die Fraktion der Grünen/EFA:

„Wir Grünen wollen, dass Menschen aus Drittstaaten die gleichen Rechte zustehen wie ihren Kolleg/innen, wenn sie innerhalb der EU von einem Unternehmenssitz zu einem anderen in einem anderen EU-Mitgliedsstaat versetzt werden. Schließlich geschieht das auf der Grundlage der EU-Freizügigkeit. Der Rat hatte in den Verhandlungen darauf bestanden, dass die betroffenen Arbeitsnehmer/innen bei solchen Versetzung nur das Recht auf die Mindestarbeitsbedingungen haben, die in der Entsenderichtlinie gewährt werden. Das würde bedeuten, sie sind schlechter gestellt als ihre EU-Kolleg/innen, die auch nicht in ihrem Heimatland neben ihnen arbeiten.


Der Rat bringt mit seinem Vorschlag erneut eine Gruppe von Menschen in die schwierige Lage, dass ihnen nur die Mindestbedingungen gewährt werden anstatt die gleichen Rechten am gleichen Arbeitsplatz. Es ist ein gezielter Versuch, Sozialdumpings gesetzlich einzuführen, wenn Versetzung mit Entsendung gleichgesetzt wird. Wie kann man jemanden erklären, der auf der Grundlage der Freizügigkeit in der EU von einem Arbeitsplatz zu einem anderen versetzt wird, dass er plötzlich nur noch das Recht auf bestimmte Mindestarbeitsbedingungen hat. Dieses Spiel des Sozialdumpings ist mit uns Grünen nicht zu machen. Wenn auch das Plenum diese Richtlinie ablehnt, werden Drittstaaten-Bürger/innen wie jetzt auch, an jedem Arbeitsplatz in der EU das Recht auf Gleichstellung haben, auch wenn der bürokratische Aufwand dazu für die Unternehmen größer ist.“

Die Entsenderichtlinie fußt auf der Säule der Dienstleistungsfreiheit und regelt dort ausnahmsweise die Mindestarbeitsbedingungen für in einem anderen Mitgliedstaat entsandte Arbeitnehmer/innen im Rahmen einer vorrübergehenden Dienstleistung.

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