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Presse­mitteilung |

Investor-Staat-Schiedsgerichtsklagen

Die Rechte von Menschen über die Rechte von Investoren stellen

Heute hat das Europaparlament über die finanzielle Zuständigkeit bei Investor-Staat-Schiedsgerichtsklagen (engl. ISDS) abgestimmt. Das Parlament- inklusive uns Grünen - unterstützt die Linie der Kommission. Die im Rahmen des Lissabon-Vertrags auf die EU übertragenen Kompetenzen zu Investitionen sollen auch auf Gemeinschaftsebene ausgeübt werden, wenn es darum geht, wer die Union in internationalen Gerichtsverfahren vertritt. Die sehr technische Resolution hat im Parlament eine Grundsatzdebatte über die Sinnhaftigkeit von Investor-Staat-Schiedsgerichtsklagen ausgelöst. 

Dazu erklärt Ska Keller, handelspolitische Sprecherin der Grünen/EFA Fraktion: 

„Investorenschutz schießt übers Ziel hinaus, wenn dabei Staaten ihre Fähigkeit einbüßen, demokratische Entscheidungen im Bereich Umwelt, Soziales oder Daseinsvorsorge zu treffen. Wir Grünen haben im Parlament eine Debatte über den Nutzen und die Gefahren von Investor-Staat-Schiedsgerichtsklagen angestoßen. Im heute abgestimmten Bericht konnten wir eine grundlegende Kritik verankern. Während inländischen Investoren nur der nationale Gerichtsweg offen steht, können internationale Investoren bei so genannten Schiedsgerichten klagen, wenn sie sich in ihren Rechten verletzt sehen. Diese Praxis wird nun im Bericht beanstandet. Die heutige Entscheidung ist ein erster Schritt hin zu einer kritischeren Haltung in der EU gegenüber ISDS in zukünftigen Handelsabkommen. 

Wir Grüne sehen zahlreiche Probleme in der jetzigen Architektur von Investitionsverträgen und den oftmals enthaltenen Klagemöglichkeiten für Investoren.  Legitime, demokratische Entscheidungen können von Investoren beanstandet werden; viele Klagen belaufen sich auf Umweltstandards, Anhebung der Mindestlöhne, Änderungen der Energiepolitik etc. So läuft beispielsweise gerade ein Verfahren, bei dem der schwedische Konzern Vattenfall die deutsche Bundesregierung wegen des Atomausstiegs auf mehrere Milliarden Euro verklagt. Die Entschädigungszahlungen können sich auf immense Summen belaufen, was insbesondere für Entwicklungsländer höchst problematisch ist. Im letzten Jahr wurde Ecuador zu einer Zahlung von 1,77 Milliarden US$ verklagt wegen der Beendigung eines Ölvertrags. Zudem sind die Schiedsmechanismen intransparent und es gibt keine Revisionsverfahren. Ich setze mich für eine Generalrevision dieser Praktiken ein: Die Rechte von Investoren dürfen nicht über die Rechte von Menschen gestellt werden."

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