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Presse­mitteilung |

Internationaler Strafgerichtshof

Tatbestand Angriffskrieg: Ein überfälliger Schritt im Kampf gegen die Straflosigkeit

Heute vor genau sechszehn Jahren wurde mit der Verabschiedung des sogenannten Rom-Statuts der Internationale Strafgerichtshof gegründet. In einer von den Grünen eingebrachten Resolution forderte das Europäische Parlament die Mitgliedstaaten heute auf, den Kampf gegen die Straflosigkeit engagierter zu führen – und den Angriffskrieg zum vierten Straftatbestand des Gerichts in Den Haag zu erklären. Barbara Lochbihler, außen- und menschenrechtspolitische Sprecherin der Grünen im Europäischen Parlament, kommentiert:
“Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und Kriegsverbrechen: So lauten die drei Tatbestände, über die der Internationale Strafgerichtshof bislang urteilt. Die Richter in Den Haag sollen sicherstellen, dass auch die grausamsten Verbrechen nicht ungeahndet bleiben – egal, wer sie begeht.
Bei der Überprüfungskonferenz des Internationalen Strafgerichtshofs 2010 in Kampala wurde beschlossen, zusätzlich einen vierten Straftagbestand zu definieren: den Angriffskrieg. Jeder Staat, der einen anderen angreift, ohne dass dieser zuvor eine Kriegshandlung verübt hat, soll dafür belangt werden können.
Für den mühsamen Kampf gegen die Straflosigkeit wäre das ein wichtiger Schritt, für den noch jungen Internationalen Strafgerichtshof ein starkes Werkzeug. Damit das sogenannte Kampala-Amendment jedoch in Kraft tritt, muss es von dreißig Ländern ratifiziert werden. Bislang sind erst vierzehn Staaten diesen Schritt gegangen, darunter auch Deutschland.
Nur vierzehn Ratifizierungen in vier Jahren: Gerade für die Mitgliedstaaten der EU sollte das nicht hinnehmbar sein. Wenn die wohlklingenden Beschwörungen einer europäischen Friedensmacht nur ansatzweise ernst gemeint sind, müssen alle EU-Staaten das Kampala-Amendment mit ihrer Ratifizierung unterstützen.
In unserer heutigen Resolution fordern wir die EU, vor allem aber die Mitgliedstaaten deshalb auf, mit gutem Beispiel voranzugehen und die Umsetzung des Kampala-Amendments aktiv zu befördern. Die große Mehrheit, mit der unsere Resolution angenommen wurde, ist da ein ermutigendes Zeichen. Nun sind die Regierungen am Zug!“

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