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Presse­mitteilung |

Erstes Urteil des Internationalen Strafgerichtshofs

Ein wichtiges Signal im Kampf gegen Straflosigkeit

Anlässlich des heutigen ersten Urteilsspruchs des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC) gegen Thomas Lubanga Diyalo (DR Kongo) erklärt Barbara Lochbihler, Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses im Europäischen Parlament:

"Mit der Verurteilung von Thomas Lubanga ist Gerechtigkeit nach Afrika zurückgekehrt und der weltweite Einsatz gegen die Straflosigkeit entscheidend gestärkt worden. Der Internationale Strafgerichtshof hat seine eigene Funktion deutlich gemacht, denn erst durch Ugandas Überweisung des Falles Lubanga an den ICC konnte dem ehemaligen Rebellenführer Einhalt geboten werden. Lubanga hatte bis zu 3000 Kinder in seine Rebellengruppe gezwungen, manche waren erst 6 Jahre alt. Das Urteil gegen Lubanga wird große Signalwirkung in diejenigen Länder aussenden, in denen auch heute noch Kinder zum Dienst an der Waffe gezwungen werden. Es verdeutlicht, dass der Einsatz von Kindersoldaten keine interne Angelegenheit eines einzelnen Landes ist, sondern im Gegenteil von der internationalen Staatengemeinschaft geächtet und geahndet wird.

Das Verfahren gegen Lubanga ist ein erster Schritt, um jene vor Gericht zu bringen, die für die Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der DR Kongo verantwortlich sind. Das heutige Urteil hat gezeigt, dass sich Täter zukünftig nicht mehr hinter der Macht der Gewehre verstecken können. Die internationale Staatengemeinschaft muss dem ICC deshalb auch zukünftig alle notwendige finanzielle und politische Unterstützung zuteil werden lassen."

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Barbara Lochbihler
Barbara Lochbihler
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