Ungarn
Grüne begrüßen Entscheidung der EU-Kommission zu Vertragsverletzungsverfahren
Die Europäische Kommission hat heute bekannt gegeben, dass sie das Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn wegen Bedrohung der Unabhängigkeit der Justiz und der Datenschutzbehörde fortzusetzen werde. Sie fordert auch weitere Aufklärung über ein Gesetz, das die Unabhängigkeit der Zentralbank betrifft (1). Dazu erklärt Rebecca Harms, Fraktionsvorsitzende der Grünen/EFA im Europäischen Parlament:
"Die EU-Kommission hat heute gegenüber der ungarischen Regierung Rückgrat gezeigt. Mit der Entscheidung, die Vertragsverletzungsverfahren wegen Bedrohung der Unabhängigkeit der Justiz und der Datenschutzbehörde fortzusetzen, verteidigt sie die europäischen Grundwerte, wie es ihrer Rolle als Hüterin der Verträge entspricht. Die Kommission hat auch Recht, detaillierte Auskunft über die von Premierminister Viktor Orban der Kommission bereits versprochene Revision des Gesetzes über die Nationalbank zu fordern. Es ist nicht klar, ob die Gesetzesänderung wirklich die Unabhängigkeit der Nationalbank sicherstellt. Wir Grünen sind weiterhin unzufrieden damit,, dass die Kommission nur diese Fragen prüft. Sie scheut davor zurück, die zunehmend autoritäre Politik der ungarischen Regierung, wie sie sich auch in der neuen Verfassung ausdrückt, unter die Lupe zu nehmen. Dringend zurückgenommen werden muss auch das das ungarische Mediengesetz, das der Demokratie in Ungarn besonders schadet."
Ulrike Lunacek, außenpolitische Sprecherin der Grünen/EFA erklärt:
"Die EU muss ihre Grundwerte resolut verteidigen. Einem Abgleiten Ungarns in einen demokratie- wie rechtsfeindlichen Raum ist entschieden entgegen zu treten. Aus dem von der konservativen Europäischen Volkspartei dominierten Rat vernimmt man bisher nichts als Schweigen zu den Vorgängen in Ungarn. Und die EU-Kommission wiederum beschränkt ihre Kritik auf wenige Probleme, während sie das gesamte Ausmaß des Abbaus demokratischer Rechte in Ungarn ignoriert. Das Europaparlament sollte in dieser Situation und im Anschluss an seine Ungarn-Resolution auf die rasche Einleitung eines Grundwerteverfahrens nach Artikel 7 des EU-Vertrags beharren. Damit wird im ersten Schritt geprüft, ob und in welchen Bereichen das Risiko einer Verletzung europäischer Grundwerte besteht. Für die ungarische Regierung und das ungarische Parlament ist es nicht zu spät, um einzulenken und Gesetze und Verfassung mit europäischen Werten in Einklang zu bringen. Das wäre die beste Lösung für alle Beteiligten und ein Sieg für Grundwerte und Demokratie in Europa.“
Anmerkungen:
(1) Erklärung der Kommission: http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/12/222&format=HTML&aged=0&language=EN&guiLanguage=en