Sanktionsmechanismus/Menschenrechtsverletzungen
Zitat von Hannah Neumann
Vor dem Tag der Menschenrechte am 10. Dezember haben die Außenministerinnen und Außenminister der EU heute (Montag, 7. Dezember) den EU-Sanktionsmechanismus für Menschenrechtsverletzungen formal verabschiedet. Der Mechanismus ermöglicht gezielte Sanktionen gegen Personen, die Menschenrechte verletzen, unabhängig von ihrem Aufenthaltsort. Die Grünen/EFA haben sich seit Jahren für einen Sanktionsmechanismus gegen Menschenrechtsverletzungen eingesetzt.
Hannah Neumann, friedens- und menschenrechtspolitische Sprecherin der Grünen/EFA-Fraktion und stellvertretende Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses:
„Der neue Sanktionsmechanismus ist ein enormer grüner Erfolg. Wir Grüne/EFA und das Europäische Parlament haben von Anfang an ein Sanktionsregime gegen Menschenrechtsverletzungen gefordert. Unser Engagement zahlt sich aus. Die Europäische Union verfügt nun über einen Werkzeugkasten, der gezielte Sanktionen wie das Einfrieren von Vermögenswerten und Reiseverbote ermöglicht. Sanktionen gegen Einzelpersonen und Organisationen können unabhängig davon verhängt werden, wo sie sich befinden. Die EU verstärkt ihr Engagement für Menschenrechte und den Kampf gegen Straflosigkeit für Menschenrechtsverbrechen.
Leider hält der Rat am Einstimmigkeitsprinzip fest bei Entscheidungen darüber, wer auf die Sanktionsliste gesetzt wird. Wir Grünen/EFA hatten Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit gefordert, was für mehr Schnelligkeit und Effizienz gesorgt hätte. Der Rat sollte die Abstimmungen mit qualifizierter Mehrheit zur Norm machen."