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Presse­mitteilung |

EU-Parlament verweist EU-Kommission in ihre Schranken

Hormonverändernde Stoffe

Das Europäische Parlament hat heute Einspruch eingelegt gegen die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Kriterien für die Bestimmung hormonverändernder Stoffe (Endokrine Disruptoren). Die Abgeordneten folgten damit dem Vorschlag der Grünen/EFA-Fraktion. Mit dem Verordnungsvorschlag überschreitet die EU-Kommission ihr Mandat, da sie nicht nur Kriterien festlegt, sondern auch versucht, ein Verbot Endokriner Disruptoren im Umweltbereich auszuhebeln (1). Martin Häusling fordert von der Europäischen Kommission, die Kriterien zu überarbeiten:

"Die Abstimmung ist ein Sieg für die Demokratie, die Umwelt und die Bürgerinnen und Bürger. Das Europäische Parlament bringt damit den Versuch der Europäischen Kommission, die Pestizidgesetzgebung über die Hintertür zu ändern, zu Fall. Nicht ohne Grund hat der Gesetzgeber die hochproblematischen hormonstörenden Stoffe bis auf bestimmte Ausnahmen verboten. Was die Kommission vorhatte, war ein klarer Machtmissbrauch. Das Europäische Parlament ist seiner Verantwortung zum Schutz von Umwelt und Demokratie nachgekommen und hat die EU-Kommission in ihre Schranken verwiesen.

Die Europäische Kommission muss ihren Vorschlag nun schnellstmöglich überarbeiten."

 

  1. Endokrine Disruptoren sind chemische Stoffe, die z.B. in Pestiziden, Kosmetika und Alltagsgegenständen enthalten sind und schwerwiegende gesundheitliche Auswirkungen auf das Hormonsystem von Menschen und Tieren haben können. Zu der Abstimmung im Plenum kam es, nachdem sich der Umweltausschuss des Parlaments dem Einspruch der Sozialdemokraten und Grünen/EFA-Fraktion angeschlossen hatte.

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Zuständige Abgeordnete

Martin Häusling
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MdEP

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