Historische Einigung für biologische Vielfalt
Biodiversität/COP15
Nach Jahre langen Debatten haben 193 Staaten heute (Montag, 19. Dezember), im kanadischen Montréal ein historisches Abkommen zum Erhalt der Arten beschlossen. Bis zum Jahr 2030 sollen 30 Prozent aller Land- und Meeresgebiete unter Schutz stehen. Das Paket umfasst Ziele und Umsetzungsmaßnahmen, darunter Wiederherstellung, Erhaltung, Aufhalten des Artensterbens, Verringerung des Einsatzes von Pestiziden und Überprüfung umweltschädlicher Subventionen, die Mobilisierung finanzieller Ressourcen und einen Mechanismus für Planung, Umsetzung, Berichterstattung und Überprüfung. Das Abkommen ist nicht rechtsverbindlich, gleichwohl sind die Vertragsparteien gehalten, ihre Fortschritte bei der Erreichung der Ziele im Rahmen nationaler Biodiversitätspläne nachvollziehbar zu machen.
Jutta Paulus, Grünen/EFA-Mitglied der COP15-Delegation des Europäischen Parlaments, kommentiert:
„Das neue Abkommen ist historisch. Klimakrise und Biodiversitätskrise sind untrennbar miteinander verbunden, bei beiden geht es um nichts Geringeres als unser eigenes Überleben. Mit der heutigen Vereinbarung ist der Grundstein gelegt. Es ist noch viel mehr Sorgfalt, Ehrgeiz und Aufmerksamkeit erforderlich, um das Massenaussterben von einer Million Arten und die Gefährdung unserer Lebensgrundlagen zu stoppen. Das Abkommen ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber es wird den Verlust der biologischen Vielfalt nicht aufhalten.
Entscheidende Elemente zum Schutz aller Land- und Meeresgebiete wie das Verbot schädlicher Aktivitäten wurden nicht in den endgültigen Text aufgenommen, die Verantwortung der Land- und Forstwirtschaft bleibt ausgeklammert. Die Europäische Union muss weiter eine Vorreiterrolle einnehmen, den Erhalt der biologischen Vielfalt bei allen Entscheidungen berücksichtigen und ehrgeizige Schutz- und Wiederherstellungsmaßnahmen umsetzen."