Gefährliche Inhaltsstoffe/ EU Biozid-Verordnung
EU-Umweltausschuss stimmt für sicherere Biozid-Produkte
Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat heute über die EU-Gesetzgebung zu Biozid-Produkten (1) abgestimmt, die sich mit Produktzulassungen und aktiven Stoffen in diesen Produkten befasst (2). Die Fraktion der Grünen/EFA betrachtet den Vorschlag als einen Schritt hin zu einer verbesserten öffentlichen Gesundheit. Rebecca Harms, Vorsitzende des Grünen/EFA Fraktion im Europäischen Parlament, erklärte nach der Abstimmung:
„Angesichts der potentiell gravierenden Auswirkungen von Bioziden auf die öffentliche Gesundheit müssen wir eine strenge Regulierung von Biozid-Produkten sicherstellen. Wir Grünen haben darauf gedrängt, dass die gefährlichsten Substanzen, wie etwa Störungen des Hormonsystems verursachende Stoffe, nicht länger in Bioziden enthalten sein dürfen. Laut des heutigen Votums wären Ausnahmen von dieser Regel nur zulässig, wenn eine ernste Gefahr bestünde, die nicht mit alternativen Mitteln oder Wegen in den Griff zu bekommen wäre. Gefährliche Substanzen zuzulassen, wenn sicherere Alternativen verfügbar sind, wäre auch einfach inakzeptabel gewesen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass nun auch alle Gebrauchserzeugnisse, die Biozide enthalten, entsprechend gekennzeichnet werden sollen. Angesichts der Bedenken bezüglich der Nutzung von Nanopartikeln ist es ebenfalls begrüßenswert, dass der Umweltausschuss die von den Grünen vorgeschlagenen Maßnahmen für den Umgang mit Nanopartikeln unterstützt hat. Zukünftig werden Produkte, die Nanopartikel enthalten, gekennzeichnet werden müssen. Außerdem wurde sichergestellt, dass Nanosubstanzen einer gesonderten wissenschaftlichen Evaluierung unterzogen werden.
Die Änderungsanträge, die den EU-Mitgliedsstaaten das Recht geben, von der zentralisierten Produktzulassung, oder auch der nationalen Zulassung im Rahmen der gegenseitigen Anerkennung abzuweichen, sind eine Verbesserung der Originalvorschläge.“
(1) Biozide sind Substanzen, die beispielsweise in Hygieneprodukten verwendet werden und die gesundheitsgefährdende Organismen abtöten oder abhalten sollen.
(2) Abstimmung der zweiten Lesung des Klass-Berichts.