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Presse­mitteilung |

Grünen/EFA begrüßen Urteil über Zugang zu Dokumenten

Europäischer Gerichtshof/COVID-Impfstoffkauf

Der Europäische Gerichtshof hat heute (Mittwoch, 17. Juli) sein Urteil über die Klage von fünf Grünen/EFA-Mitgliedern verkündet, die den Zugang zu Dokumenten beim Kauf von COVID-Impfstoffen fordern. Die Klage wurde 2021 eingereicht, weil die Europäische Kommission dem Europäischen Parlament wiederholt nur stark geschwärzte Fassungen der Kaufverträge für COVID-19-Impfstoffe zur Verfügung stellte. Die Grünen/EFA-Fraktion begrüßt das heutige Urteil, welches klarstellt, dass die Europäische Kommission den Zugang zu bestimmten Elementen der Verträge zu Unrecht verweigert hat. Das Gericht hat die Entscheidung der Kommission für nichtig erklärt und festgestellt, dass die Kommission unter anderem nicht hinreichend dargelegt hat, warum der Zugang zu wichtigen Bestimmungen wie der Entschädigung für Schäden im Zusammenhang mit Impfstoffen und den Spenden und dem Weiterverkauf von Impfstoffen kommerzielle Interessen beeinträchtigen würde.

 

Jutta Paulus, Grünen/EFA-Mitglied, die die Klage eingereicht hat, kommentiert:

„Wir freuen uns, dass das Gericht entschieden hat, dass die Kommission keinen ausreichenden Zugang zu den Kaufverträgen gewährt hat. Der EuGH hat anerkannt, dass eine angemessene Begründung für die Behauptung erforderlich ist, dass das Geschäftsvertrauen gefährdet wird. Die Praxis der Kommission, nahezu alle Vertragsinhalte als vertraulich zu behandeln, wurde zurückgewiesen. Solche Ansprüche sollten nur dann erhoben werden, wenn tatsächlich nachgewiesen wird, dass öffentliche Zugänglichkeit die geschäftlichen Interessen konkret schädigen würde.

Transparenz ist entscheidend im Kampf gegen Impfskepsis und Misstrauen von Bürgerinnen und Bürgern gegenüber öffentlichen Institutionen. Dieses Urteil ist für die Zukunft von Bedeutung, da die Kommission voraussichtlich mehr gemeinsame Beschaffungen in Bereichen wie Gesundheit und Verteidigung durchführen wird. Die neue Kommission muss nun ihren Umgang mit Anträgen auf Zugang zu Dokumenten anpassen, um dem heutigen Urteil gerecht zu werden.“

 

Hintergrund:

Das Gerichtsverfahren wurde von den Grünen/EFA-Mitgliedern Jutta Paulus, Kim van Sparrentak, Tilly Metz, Margrete Auken und Michèle Rivasi initiiert.

Das Hauptargument der Klage ist die wiederholte Weigerung der EU-Kommission, Mitgliedern des Europäischen Parlaments mehr als nur stark geschwärzte Versionen der COVID-19-Impfstoff-Kaufverträge zur Verfügung zu stellen. Die Grünen/EFA-Fraktion forderte Informationen über den Stückpreis des Impfstoffs, Vorauszahlungen, Spenden, Haftung für Nebenwirkungen und Entschädigungen mit der Begründung, dass diese Informationen Vertreterinnen und Vertretern der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden sollten, da das öffentliche Interesse Vorrang vor Geschäftsgeheimnissen habe. Während der Pandemie wurden diese Forderungen von der Impfstoff-Kontaktgruppe und später von den Mitgliedern des COVID-19-Sonderausschusses erhoben, aber trotz wiederholter Aufforderungen kam die EU-Kommission dem nie nach. Dies wurde auch von der Ombudsfrau und dem Rechnungshof kritisiert.

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