Grünen/EFA begrüßen Einigung über Aufnahme von Geflüchteten
Putins Krieg gegen die Ukraine
Heute (Donnerstag, 3. März) haben sich die EU-Innen- und Justizministerinnen und -Minister darauf geeinigt, erstmals die Richtlinie über Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes für Geflüchtete („Richtlinie über Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen und Maßnahmen zur Förderung einer ausgewogenen Verteilung der Belastungen, die mit der Aufnahme dieser Personen und den Folgen dieser Aufnahme verbunden sind, auf die Mitgliedstaaten“) anzuwenden und Menschen zu unterstützen, die vor der russischen Invasion in der Ukraine fliehen. Die Grünen/EFA-Fraktion fordert die EU-Mitgliedstaaten und die EU-Kommission auf, dafür zu sorgen, dass alle Menschen, die vor dem Krieg fliehen, in der EU Zuflucht finden, und dass die Maßnahmen zur Familienzusammenführung großzügig ausgelegt werden.
Erik Marquardt, stellvertretendes Grünen/EFA-Mitglied im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, kommentiert:
„Es ist großartig, dass Europa bei der Aufnahme von Geflüchteten endlich zusammenhält. Durch die Aktivierung der Richtlinie wird den Geflüchteten aus der Ukraine unbürokratisch Schutz und Perspektive geboten. Jetzt ist wichtig, dass die Regeln für Drittstaatsangehörige von den Mitgliedsstaaten angemessen umgesetzt werden.
In den vergangenen Jahren wurden Geflüchtete aus Kriegsgebieten immer wieder zurückgewiesen, obwohl das verboten und unmenschlich ist. Wir Grünen/EFA fordern die EU-MItgliedstaaten auf, sich an das geltende Recht zu halten und den heutigen Beschluss schnell umzusetzen. Unabhängig von der heutigen Entscheidung und den festgelegten Kriterien haben alle Schutzsuchenden das Recht auf eine Zugang zu Asylverfahren. Zurückweisungen darf es nicht geben.“
Damian Boeselager, Volt-Mitglied und stellvertretendes Grünen/EFA-Mitglied im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, kommentiert:
„Die Entscheidung, die Richtlinie auszulösen, ist richtig. Die EU-Mitgliedstaaten helfen Schutzsuchenden und werden ihrer humanitären Verantwortung mit Aufenthaltsgenehmigung, Zugang zu Gesundheitsversorgung, Wohnraum, Bildung und Arbeitsmarkt zumindest mittelfristig gerecht.
Wir begrüßen den Beschluss des Rates, nicht nur Ukrainerinnen und Ukrainern, sondern auch Menschen mit Flüchtlingsstatus in der Ukraine und ihren Familien den vorübergehenden Schutzstatus zu gewähren. Leider verpflichtet der Beschluss die EU-Mitgliedstaaten nicht dazu, anderen nicht-ukrainischen Staatsangehörigen vorübergehenden Schutz zu gewähren. Für langfristig aufenthaltsberechtigte Personen gelten die Regeln nur, wenn sie nachweisen können, dass sie nicht sicher in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückkehren können. Wir fordern die EU-Mitgliedstaaten auf, die Regeln für Familienzusammenführungen großzügig auszulegen und alle Menschen, die vor dem Krieg fliehen, willkommen zu heißen."
Forderungen Grünen/EFA-Abgeordneter:
https://extranet.greens-efa.eu/public/media/file/1/7530
Hintergrund
Gestern (Mittwoch, 2. März) hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Auslösung der Richtlinie vorgelegt. Die Richtlinie wurde in den 20 Jahren ihres Bestehens noch nie angewandt, bis der Rat heute (Donnerstag, 3. März) zustimmte, die Richtlinie im Rahmen der qualifizierten Mehrheit auf den Weg zu bringen. Vor dem Krieg in der Ukraine Geflüchteten wird ein Jahr Schutz ohne das bisher notwendige Visum gewährleistet, der Schutz kann verlängert werden.