GVO
EU-Parlament für nationale GVO-Verbote - strengere Regelungen für den GVO- Anbau unerlässlich
Der Umweltausschuss im Europäischen Parlament hat heute über die vorgeschlagenen neuen Regelungen über den Anbau von GVO (1) abgestimmt. Martin Häusling, Mitglied des Agrarausschusses erklärt dazu:
"Der Umweltausschuss hat heute den Vorschlag unterstützt, den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit zu geben, den Anbau von GVO auf ihrem Hoheitsgebiet zu verbieten. Der Beschluss des Parlaments bedeutet einen Fortschritt gegenüber dem schwachen Vorschlag der Europäischen Kommission, da nun die Länder den Anbau von GVO auch aus umweltpolitischen Gründen untersagen können beispielsweise zur Erhaltung der biologische Vielfalt. Darüber hinaus ist ein Verbot auch möglich, wenn widersprüchliche oder unzureichende Daten über die Auswirkungen des Anbaus von genetisch veränderten Pflanzen vorliegen.
Nach wie vor müssen aber wichtige Fragen noch abschließend geklärt werden, beispielsweise wie zukünftig der gemeinsame Binnenmarkt geregelt wird oder wie die Europäische Union mit einer Regelung auf Mitgliedstaatenebene im WTO-Prozess auftritt.
Für die Zustimmung der Grünen war es maßgeblich, dass in dem Bericht wichtige Verbesserungen bezüglich der Zulassung und des Anbaus von GVO vorgesehen sind. So soll keine neue GVO-Sorte zugelassen werden, bevor es nicht Rahmenvorschriften im Hinblick auf die Umweltverträglichkeitsprüfung gibt. Die Grünen wollen, dass GVO ein komplett eigenes Risk- Assessment durchlaufen müssen, denn sie können nicht einfach mit konventionellen Sorten verglichen werden.
Der breite Konsens im Umweltausschuss, Maßnahmen zur Koexistenz obligatorisch festzuschreiben, ist ebenfalls zu begrüßen. Es ist richtig, dass jene Länder, in denen es noch keine Maßnahmen zum Schutz vor Verunreinigungen gibt, diese erlassen müssen. Damit ist eine wesentliche grüne Kernforderung aufgenommen worden. Eine weitere wichtige Forderung aus grüner Sicht ist, dass in den Mitgliedstaaten im Falle einer ungewollten Verunreinigung das Verursacherprinzip gilt, das sicherstellt, dass der Verursacher für die Schäden aufkommen muss, die beim Anbau oder der Vermarktung von GVO auftreten können."
Anmerkungen:
1) Bericht Corinne Lepage (ALDE) über Änderung der Richtlinie 2001/18/EG betreffend die den Mitgliedstaaten eingeräumte Möglichkeit, den Anbau von GVO auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen.
Der Bericht wird am 7. Juni in der Plenarsitzung in Straßburg abgestimmt.