Gehaltsfortzahlung für Ex-Kommissare
Entschädigungszahlungen für ausgeschiedene EU-Kommissare gehören auf den Prüfstand
Zur Debatte um Übergangsgehälter von ehemaligen EU-Kommissaren, erklärt Helga Trüpel, Mitglied des Haushaltsausschusses im Europäischen Parlament:
"Es kann nicht sein, dass ehemalige EU-Kommissare mit hochdotierten Stellen in Politik und Wirtschaft weiterhin zwischen 40 und 55 Prozent ihres Gehaltes als Kommissar kassieren. Das Übergangsgeld sollte den ehemaligen EU-Spitzenbeamten ursprünglich dabei helfen, sich unter Berücksichtigung des Verhaltenskodex der Kommission ("Code of conduct for Commissioners") ohne Interessenkonflikte wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Die Zahlungen an Italiens Außenminister Franco Frattini oder Litauens Präsidenten Dalia Grybauskaite müssen ebenso untersucht werden wie die Überweisungen an alle weiteren ehemaligen Kommissare.
Wir werden deshalb die Änderung des "Code of conduct" auf die Tagesordnung des Haushaltsausschusses des Europaparlaments setzen."