Recht auf Anwalt in der EU
Durchbruch für Bürgerrechte!
Den Abschluss der Verhandlungen des Europäischen Parlaments mit dem Ministerrat über das einheitliche Recht auf Zugang zum anwaltlichen Beistand in der EU kommentiert der innen- und justizpolitische Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament, Jan Philipp Albrecht:
"Ich begrüße die Einigung über das Recht auf einen Anwalt im Strafverfahren. Das Europäische Parlament hat sich mit seinen Forderungen nach einem hohen Schutzstandard für die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger der EU gegenüber den Regierungen durchgesetzt. Mit der jetzt erzielten Einigung werden rechtsstaatliche Standards wie das Recht auf ein faires Verfahren verbindlich geregelt und nicht durch Ausnahmeregeln nach den Wünschen der Mitgliedstaaten durchlöchert.
Seit Jahren unterstellen die Mitgliedstaaten ohne jegliche Prüfung Vertrauen in die Gleichwertigkeit aller Rechtsordnungen in der EU. Dieses blinde Vertrauen steht jedoch in keinem Verhältnis zu den wenigen Rechten, die Beschuldigte und Verdächtige bisher haben. Mit der heutigen Einigung ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Verfahrensrechten und -standards getan. Nun müssen weitere Schritte für ein einheitliches Rechtsniveau folgen. Ohne hohe gemeinsame Standards kann es keine verstärkte Zusammenarbeit von Polizei und Justiz in der EU geben. Dies gilt ebenso für die Europäische Ermittlungsanordnung, wie für das Mandat für die Europäische Polizeibehörde Europol, die Bekämpfung von Betrug und Geldwäsche und für die Europäische Staatsanwaltschaft."