Nahrungsmittelinformation
Parlament gegen Ampelkennzeichnung für Lebensmittel
Das Europäische Parlament hat heute eine Regulierung zur Lebensmittelkennzeichnung für Verbraucher angenommen. Rebecca Harms, Fraktionsvorsitzende der Grünen/EFA im Europaparlament erklärt nach der Abstimmung:
"Das Europäische Parlament hat sich heute für mehr Verbraucherschutz ausgesprochen. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, die Chance für den großen Wurf wurde jedoch verpasst. Trotz einiger Schwächen haben die Grünen den Vorschlag unterstützt. Er bringt wichtige Fortschritte für Verbraucher, die wissen wollen, was sie essen.
Mit der Ablehnung der Ampelkennzeichnung hat sich das Parlament jedoch gegen leicht verständliche Verbraucherinformationen und für Industrieinteressen entschieden. Die Parlamentarier haben sich von der massiven Industrielobby vom eigentlichen Ziel der Kennzeichnung ablenken lassen. Zwar werden in Zukunft zahlreiche Informationen auf den Nahrungsmittelverpackungen zu finden sein. Die Chance dies leicht verständlich zu gestalten wurde allerdings vertan. Die Mehrheit der Abgeordneten lehnte die Ampelkennzeichnung sogar auf nationaler Ebene ab. Wir hoffen nun, dass der Rat diese Einschränkung nicht akzeptieren wird.
Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass Alkohol von der Kennzeichnung ausgenommen ist, obwohl alkoholische Getränke oft sehr kalorien- und zuckerreich sind. Viele Verbraucher sind sich dessen nicht bewusst.
Dennoch bringt die neue Gesetzgebung einige Fortschritte für die Verbraucher: Die Hersteller müssen nun Angaben zu Energie-, Salz-, Zucker- und Fettgehalt auf der Vorderseite der Verpackung machen.
Es ist auch ein großer Erfolg, dass die Herkunft von Fleisch, Fisch, Geflügel und Milchprodukten erstmals angegeben werden muss. Verbraucher werden so erfahren, wo die Tiere geboren, aufgezogen und geschlachtet wurden und haben so die Möglichkeit regionale Produkte zu bevorzugen und lange Tiertransporte zu vermeiden.
Die Abgeordneten stimmten auch für kleinere, aber wichtige Verbesserungen. Milch, die behandelt wurde, um länger als 7 Tage trinkbar zu sein, darf nicht mehr als Frischmilch gekennzeichnet werden. Die ungesunden Transfette, aber auch Appetitanreger und Nanofood (Lebensmittel, die Nanopartikel enthalten) sollen von nun an gekennzeichnet werden. Und wenn Lebensmittel Süßstoffe enthalten, muss dies auf der Vorderseite der Verpackung angegeben werden."