Ein erster Schritt in Richtung Artikel 7
Rechtsstaatlichkeit in Polen
Die Grünen/EFA-Fraktion fordert, dass das Europäische Parlament den ersten Schritt macht, um potenzielle Maßnahmen nach Artikel 7 gegen Polen einzuleiten (1). Aufgerufen dazu hat die Grüne/EFA-Fraktion in einer gemeinsamen Entschließung mit EVP, ALDE, ECR und der GUE/NGL-Fraktion.
Die Vorsitzende der Grünen/EFA-Fraktion Ska Keller fordert:
„Europa muss vereint zusammenstehen und der polnischen Regierung klar signalisieren, dass es Konsequenzen hat, wenn sie sich weiter vom Boden der Demokratie entfernt. Die
polnische Regierung darf die Unabhängigkeit von Gerichten und Richtern nicht aushebeln und die Freiheit von einzelnen Bürgern und der Zivilgesellschaft einschränken.
Der Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit und der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Willkür sind ernsthaft gefährdet, wenn Polen Gerichte und Richter weiter unter politischen Einfluss stellt. Wir können nicht zulassen, dass das in Europa passiert. Die demokratischen Prinzipien und Grundwerte der EU dürfen nicht untergraben werden. Wenn die Europäische Union zuschaut und Polen so weitermachen lässt, bestärkt das nur die rechtsextremen Kräfte.
"Die polnische Regierung darf den Zugang von Frauen zur Pille danach und zur sicheren und legalen Abtreibung nicht derart massiv einschränkt. Wir rufen die polnische Regierung auf, von dieser gefährlichen Politik Abstand zu nehmen und sicherzustellen, dass alle Frauen und Mädchen Zugang zu einer ordnungsgemäßen und angemessenen Gesundheitsversorgung auch im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit erhalten."
Die polnische Regierung hat sich geweigert, einer Verfügung des Europäischen Gerichtshofs zum Stopp der Abholzung im geschützten Bialowieza-Wald Folge zu leisten. Eine derartige Missachtung von EU‑Recht ist untragbar. Die großflächigen Abholzungen im Bialowieza-Wald müssen mit sofortiger Wirkung eingestellt werden.
Hintergrund
(1) Im Entschließungsantrag heißt es dazu: “ (…) ist der Auffassung, dass die aktuelle Situation in Polen eindeutig das Risiko einer schwerwiegenden Verletzung der in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union genannten Werte darstellt; beauftragt seinen Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres einen Sonderbericht gemäß Artikel 83 Absatz 1 Abschnitt a der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments zu erstellen, um auf Grundlage dieses Berichts im Plenum über einen begründeten Vorschlag abzustimmen, mit dem der Rat aufgefordert wird, Maßnahmen nach Artikel 7 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union zu treffen.”