Finanzmarktrichtlinie Mifid
Starke Regeln gegen Nahrungsmittelspekulation, aber Sozialisten verhindern starken Verbraucherschutz
Heute hat der Auschuss für Wirtschaft und Währung im Europaparlament über seine Position zur Revision der Finanzmarktrichtlinie Mifid abgestimmt. Die Richtlinie bestimmt die Regeln bei Handel, Vertrieb und Beratung von Finanzprodukten. Die Revision samt zugehöriger Verordnung deckt ein breites Spektrum ab, darunter Verbraucherschutz, Einführung von Positionslimits im Bereich der Warenterminmärkte, Regulierung der Struktur von Börsen, Handelsplattformen und Kapitalmärkten sowie der Hochfrequenzhandel. (1)
Sven Giegold, wirtschafts- und finanzpolitischer Sprecher der Grünen im Europaparlament und Verhandlungsführer der Grünen zu MiFID kommentiert das Abstimmungsergebnis:
"Das Ergebnis der Abstimmung ist für den Verbraucherschutz auf dem Finanzmarkt eine Katastrophe. Bis zur letzten Minute stand der von uns eingebrachte Kompromiss, dass Verkaufsprovisionen verboten werden oder von Banken und Vermittlern an die Investoren weitergegeben werden müssen. Der Interessenkonflikt zwischen Finanzberatern und ihren Kunden wäre nur damit weitestgehend gelöst. Alle Verhandlungsteilnehmer waren bereit dies zu unterstützen. Ein mündlicher Änderungsantrag der Sozialdemokraten direkt vor der Abstimmung hat aber ermöglicht, dass eine Offenlegung der Provisionen ausreicht. Das ist deutlich schwächer als die aktuell geltenden Regeln aus MiFID I. Die ursprüngliche Verhandlungsposition wäre ein vernünftiger Schritt gewesen, die EPP-Fraktion ist den von den Sozialdemokraten geebneten Weg aber gerne gegangent.
Immerhin haben wir vergleichbare Vorraussetzungen für alle Vermittler geschaffen. Bisher waren in Deutschland die großen Strukturvertriebe, die nur Fondsanteile und Versicherungen verkaufen von der MiFID ausgenommen und hatten durch laxe Verbraucherschutzvorschriften einen Wettbewerbsvorteil. Diesen Fehler hat die Abstimmung heute behoben.
Positiv zu vermerken ist, dass sich der Ausschuss für bindende Positionslimits bei Lebensmittel- und anderen Warenderivaten ausgesprochen hat. Damit wird der Spekulation in diesem Bereich Grenzen gesetzt. Der Ausschuss geht damit deutlich über die Vorschläge der EU-Kommission hinaus. Wir bedauern jedoch, dass wir weitergehende Regeln gegen exzessive Spekulation nicht durchsetzen konnten, wie sie in der USA bereits beschlossen sind.
Im Bereich des Hochfrequenzhandels und bei der Transparenz auf den unterschiedlichen Handelsplattformen ist es uns gelungen, einige substantielle Verbesserungen durchzusetzen. Beim Hochfrequenzhandel wurden eine Mindesthaltedauer und ein verbindlicher Test, der uns vor solchen Unfällen wie dem Knight-Capital-Fall in Zukunft schützt, eingefügt. Bei den Handelsplattformen wurde ein neuer Marktplatz (OTF) eingeführt, der in der Lage ist, Teile des intransparenten OTC Handels durch die MiFID-Regeln zu erfassen.
Nach langen und sehr kontroversen Verhandlungen zwischen den Schattenberichterstattern wurde ein Text angenommen, der nicht dem Geiste der Diskussion entsprach. Bis der Text im Plenum abgestimmt wird, muss der Kampf der Zivilgesellschaft und der Verbraucherschützer weitergehen, damit das katastrophale Ergebnis im Bereich Verbraucherschutz noch korrigiert werden und dann in Verhandlungen mit dem Rat verteidigt werden kann."
(1) Ein Hintergrundpapier finden Sie unter www.sven.giegold.de