Finanzielle Unterstützung für Nichtmitglieder der Eurozone
Europäisches Parlament stimmt für effektives Instrument unter demokratischer Kontrolle
Gegenwärtig haben drei EU-Mitgliedsstaaten (Ungarn, Rumänien, Lettland) die nicht der Eurozone angehören, finanzielle Unterstützung aus der “Fazilität zur Stützung der Zahlungsbilanzen der Mitgliedstaaten” erhalten. Die Auflagen für Reformen sind für die Menschen in den betroffenen Ländern von großer Wichtigkeit. Die Anpassungsmaßnahmen in Lettland führten etwa zu einer Verschärfung von Arbeitslosigkeit, Armut und zur Emigration von 100.000 Lettinnen und Letten.
Die grundlegende Richtlinie von 2002 für dieses Finanzierungsinstrument soll nun überarbeitet werden. Das Parlament kann dieser Neufassung nur zustimmen oder sie ablehnen. Mit der heute verabschiedeten Position (Interimreport zum Hübner Bericht) hat das Europarlament seine Position und Bedingungen für diese Zustimmung festgelegt. Damit leistet das Parlament einen Beitrag zu den Beratungen des Rates über diesen Bericht, die für das zweite Halbjahr dieses Jahres vorgesehen sind. Viele der nun beschlossenen Vorschläge entsprechen den gegenüber dem Rat im Rahmen des Gauzes-Berichts erreichten sozialen und demokratischen Verbesserungen. Dabei hat die Berichterstatterin Hübner (EPP, Polen) erfreulicherweise viele Grüne Vorschläge unterstützt.
Das Ergebnis der Abstimmung kommentiert Sven Giegold, finanz- und wirtschaftspolitischer Sprecher der Grünen im Europaparlament:
“Das Europäische Parlament hat sich heute mit breiter Mehrheit für ein effektives Instrument zur finanziellen Unterstützung von Nicht-Eurozonen-Mitgliedern mit demokratischer Kontrolle ausgesprochen. Diese Mitgliedsstaaten erhalten finanzielle Unterstützung, wenn sie im Gegenzug verstärkte wirtschaftspolitische Überwachung durch die Kommission zulassen und ein Reformprogramm umsetzen. Zudem müssen Mitgliedsstaaten, denen finanziell unter die Arme gegriffen wird, ausführlich über ihre Haushaltsplanung Rechenschaft ablegen, bis sie mindestens drei Viertel der finanziellen Unterstützung zurückerstattet haben.
Mehrere Punkte ergänzen die notwendigen Regeln zur Haushaltskonsolidierung: Zur Stärkung der Demokratie bei der Umsetzung der finanziellen Unterstützung müssen zivilgesellschaftlichen Organisationen und Sozialpartnern bei Reformvorhaben angehört werden.
Zur Sicherung eines nachhaltigen Spar- und Reformkurses sollen Ausgaben für Bildung und Gesundheitsversorgung im Rahmen der Einsparungen besonders geschützt werden. Zudem sollen Regierungen zukünftig offenlegen, wie ihre Sparpläne die Umsetzung der EU 2020-Ziele wie z. B. Armutsbekämpfung und Klimaschutz beeinflussen. Die Mitgliedsstaaten haben außerdem den Auftrag erhalten bei ihren Reformprogrammen national etablierte Lohnfindungsmechanismen zu berücksichtigen und effektiv gegen Steuerflucht und -hinterziehung vorzugehen.
Mit diesem Zwischenbericht setzt das Parlament seine, im Rahmen des Zweierpacks begonnene, Arbeit für effektive finanzielle Unterstützung mit demokratischer Kontrolle fort. Jetzt geht es für das Europaparlament darum, die Arbeit der Mitgliedsstaaten aufmerksam zu verfolgen und effektiv zu agieren, um möglichst viele positive Punkte im Gesetzestext unterzubringen.”
Den heute verabschiedeten Hübner-Bericht finden Sie hier: http://bit.ly/ZzpoJk
Den Gauzès-Bericht finden Sie hier: http://bit.ly/11gB1aD