Grüne/EFA fordern bessere EU-Gesetze gegen Steuerdumping
Steuervermeidung/Fiat und Starbucks
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat heute (Dienstag, 24. September) die Entscheidung der EU-Kommission über die von den Niederlanden an Starbucks gewährte Beihilfe für nichtig erklärt und die Entscheidung der EU-Kommission über die Schädlichkeit der Beihilfe von Luxemburg an Fiat bestätigt.
Sven Giegold, finanz- und wirtschaftspolitischer Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion, kommentiert:
„Die Urteile zeigen den Handlungsbedarf für bessere EU-Gesetze gegen Steuervermeidung. Wir brauchen schärfere europäische Regeln, um die Steuervermeidung von Großunternehmen einzudämmen. Durch die Gerichtsurteile werden die Stärken und Schwächen der EU-Beihilfevorschriften bei der Bekämpfung von Steuerdumping offensichtlich. Der Rahmen für staatliche Beihilfen muss dringend überprüft und verbessert werden. Wir sollten uns bei der Bekämpfung von Steuervermeidung nicht auf langwierige Einzeluntersuchungen der EU-Kommission und Gerichtsurteile verlassen. EU-Mitgliedstaaten sollte es nicht gestattet sein, die Steuervermeidung von Unternehmen zu begünstigen. Wir erwarten, dass Margrethe Vestager ihre Anhörung vor dem Europäischen Parlament nutzt, um Konsequenzen aus den Urteilen anzukündigen.
Die Regierungen müssen ihre Blockade einer öffentlichen Steuerberichterstattung von Großunternehmen aufgeben. Die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten sollten die vorliegenden Gesetzentwürfe in der Steuerpolitik schleunigst voranbringen. Es braucht mutige und ehrgeizige Steuerreformen und ein Ende der Einstimmigkeit in Steuerfragen im Rat. Solange eine Handvoll Mitgliedstaaten Fortschritte im Kampf gegen Steuervermeidung aufhalten kann, werden wir Steuergerechtigkeit kaum erreichen.
Da das Gericht das Urteil gegen Luxemburg bestätigt hat, sollte die EU-Kommission nun auch alle vergleichbaren Fälle von Steuervermeidung in Luxemburg prüfen und rechtswidrige staatliche Beihilfen von den Unternehmen zurückfordern. Ein symbolisches Urteil gegen Fiat reicht nicht aus, um fairen Wettbewerb wiederherzustellen.”