Schwarze Liste zeigt Wirkung
Steueroasen
Die Wirtschafts- und Finanzminister der Europäischen Union haben heute entschieden, welche Drittstaaten sie neu auf die Schwarze Liste der Steueroasen setzen und welche Länder zur weiteren Beobachtung auf der Grauen Liste verbleiben. Neu auf der heute verabschiedeten Schwarzen Liste sind die Vereinigten Arabischen Emirate, Barbados, Belize, Bermuda, Dominica, Fidschi, die Marshallinseln, Oman, Vanuatu und Aruba. Ziel der gemeinsamen EU-Liste ist es, eine verantwortungsvolle Steuerpolitik weltweit zu fördern und sicherzustellen, dass die internationalen Partner der Europäischen Union dieselben Standards einhalten wie die EU-Mitgliedstaaten.
Sven Giegold, wirtschafts- und finanzpolitischer Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament, begrüßt, dass die Schwarze Liste Wirkung zeigt, und fordert die EU-Regierungen auf, auch europäische Länder wie die Schweiz auf die Schwarze Liste zu setzen:
„Die gemeinsame Liste der Europäischen Union zu Steueroasen zeigt Wirkung. 60 nicht kooperative Drittstaaten haben angefangen, die 105 schädlichsten Steuergesetze zu ändern oder ganz abzuschaffen. 35 Staaten haben zugesagt, in Steuerfragen transparenter zu werden. Inakzeptabel ist, dass die Schweiz auf der Schwarzen Liste fehlt und einen weiteren Aufschub bekommt. Es ist offensichtlich, dass die EU-Mitgliedstaaten aus politischen Gründen Doppelstandards anwenden.
Frappierend ist, dass die wichtigsten Steueroasen der Welt gar nicht auf der Schwarzen Liste der EU auftauchen. Mit verschärften Bewertungskriterien würden auch die größten Offshore-Finanzzentren wie die Britischen Jungferninseln, Kaimaninseln und Bahamas auf der Schwarzen Liste landen. Zur wirksamen Bekämpfung von Steuerdumping müssen die EU-Regierungen die im EU-Recht möglichen Sanktionen gegen Drittstaaten auch tatsächlich verhängen.
Um international glaubwürdig zu bleiben, muss die Europäische Union die Messlatte für ihre eigenen Mitgliedstaaten hochsetzen. Die neuesten Länderberichte der Europäischen Kommission listen aggressive Steuergestaltungsmodelle in mehreren EU-Mitgliedstaaten auf, einige halten nicht einmal die schwachen Steueroasen-Kriterien für Drittländer ein. Nullbesteuerung von Gewinnen ist im EU-Recht leider erlaubt und auch eine Prüfung der ökonomischen Substanz von Steuergestaltungen ist nicht zwingend vorgeschrieben. Das neue Bewertungskriterium der Transparenz über wirtschaftliche Eigentümer von Unternehmen muss spätestens ab Juni 2019 konsequent angewandt werden.“
Hintergrund
Am 5. Dezember 2017 legten die EU-Mitgliedstaaten die erste EU-Liste nicht kooperativer Drittländer vor, die seither mehrmals angepasst wurde. Zuletzt befanden sich Amerikanisch-Samoa, Guam, Samoa, Trinidad und Tobago sowie die amerikanischen Jungferninseln auf der Schwarzen Liste, weil sie sich weigerten, mit der EU zusammenzuarbeiten oder Mängel zu beheben. Die Graue Liste umfasste 63 Drittländer.
Die Liste ist das Ergebnis eines Überprüfungs- und Dialogprozesses der EU-Ratsgruppe Verhaltenskodex Steuern mit Drittländern. Die EU-Länder bewerten Drittstaaten anhand von Kriterien über Steuertransparenz, faire Besteuerung, Umsetzung von Maßnahmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD, Organisation for Economic Co-operation and Development) und Prüfung der ökonomischen Substanz von Steuergestaltungen für Null-Steuer-Länder.