Terror bekämpfen, Grundrechte schützen
Anti-Terror-Strategie/Europol
Die Europäische Kommission hat heute ihre Strategie zur Terrorismusbekämpfung und einen Vorschlag für ein neues Mandat für die Europäische Polizeibehörde Europol vorgelegt.
Sergey Lagodinsky, Grünen/EFA-Mitglied der Paritätischen parlamentarischen Kontrollgruppe zu Europol (Europol Joint Parliamentary Scrutiny Group) und stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, kommentiert:
„Bei der Verhinderung von Terroranschlägen kommt es auf Zusammenarbeit und reibungslosen Informationsaustausch an. Daher setzen wir auf Europa weite polizeiliche Zusammenarbeit. Dafür muss die Europäische Polizeibehörde aber dringend reformiert werden. Die Europäische Kommission macht aber den zweiten Schritt vor dem ersten. Wir brauchen erst eine genaue Auswertung des bestehenden Mandats und möglicher Grundrechtseingriffe durch Europol. Ohne Garantien für die Einhaltung von Grundrechten und Datenschutz kann es keine neuen Befugnisse für Austausch zwischen den Behörden geben, auch bei der Zusammenarbeit mit Drittländern. Erweiterte Ermittlungsbefugnisse müssen mit stärkerer demokratischer Kontrolle und Rechenschaftspflicht einhergehen, um Grundrechtseingriffe und Massenüberwachung zu verhindern.”
Patrick Breyer, Mitglied der Piratenpartei und für die Grünen/EFA Mitglied der Paritätischen parlamentarischen Kontrollgruppe zu Europol (Europol Joint Parliamentary Scrutiny Group) sowie Schattenberichterstatter für die Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte, kommentiert:
„Wir dürfen bei der Bekämpfung des Terrorismus nicht unsere Freiheiten aufgeben, wie es das Ziel von Terroristen ist. Die vorgeschlagene Massenüberwachung unschuldiger Menschen durch Einsatz fehleranfälliger und diskriminierender Gesichtserkennung in öffentlichen Räumen und massenhafte Erfassung von Reisebewegungen sind Ideen von Überwachungsextremisten. Die EU-Kommission setzt mit ihren Plänen zum Brechen sicherer Verschlüsselung die Sicherheit unserer privaten Kommunikation und öffentlicher Netze, von Geschäftsgeheimnissen und Staatsgeheimnissen aufs Spiel. Keine Massenüberwachung kann das wiederholte Versagen nationaler Behörden vor terroristischen Anschlägen wettmachen, die von lange polizeibekannten Personen begangen wurden. Bei der Terrorismusbekämpfung gibt es kein Überwachungsdefizit, es gibt ein Vollzugsdefizit.
Terrorismus muss online und offline bekämpft werden. Der aktuelle Vorschlag einer Anti-Terror-Internetverordnung gefährdet jedoch Grundrechte, wenn ganz legale Inhalte von fehleranfälligen Uploadfiltern gelöscht werden und Regierungen grenzüberschreitend Inhalte löschen lassen können, die ihnen nicht genehm sind.“
Die voraussichtlich finalen Verhandlungen über die Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte sind für Donnerstag (10. Dezember) geplant.