Europäisches Parlament fordert starken Schutz der Bienen
Bienenschutz
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments unterstützen die Forderung der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament nach einem starken Schutz für Bienen und haben heute gegen den überarbeiteten Vorschlag der Europäischen Kommission für die Bewertung von Pestiziden („Einheitliche Grundsätze“) gestimmt.
Im überarbeiteten Vorschlag hat die Europäische Kommission die entscheidende schädliche Wirkung von Pestiziden für Bienen (chronische Toxizität) nicht ausreichend berücksichtigt. Damit untergräbt sie das Schutzniveau der europäischen Pestizid-Gesetzgebung, die festlegt, dass Pflanzenschutzmittel nicht zugelassen werden dürfen, wenn sie chronische schädliche Auswirkungen auf das Überleben und die Entwicklung der Honigbienen haben.
Martin Häusling, stellvertretendes Mitglied im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments, kommentiert:
„Das Europäische Parlament sendet mit seinem heutigen Veto ein starkes Signal, die Europäische Kommission darf sich nicht dem Druck der EU-Regierungen beugen.
Das Europäische Parlament fordert die Europäische Kommission auf, einen neuen Vorschlag vorzulegen, der die chronisch schädliche Wirkung von Pestiziden in der Risikobewertung angemessen berücksichtigt. Entscheidend für die Zulassung von Pestiziden muss der Schutz der Bienen sein und nicht das toxische Geschäftsmodell der Pestizidhersteller.“
Hintergrund
Die Pestizidverordnung legt fest, dass Wirkstoffe in Pestiziden nicht zugelassen werden, wenn sie unannehmbare akute oder chronische Auswirkungen auf das Überleben und die Entwicklung der Honigbienen haben. Im Jahr 2013 verabschiedete die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) den Bienen-Leitfaden, der anhand wissenschaftlicher Kriterien vorschreibt, wie die Auswirkungen eines Pestizids auf Bienen getestet werden. Die Ergebnisse bestimmen, ob und unter welchen Bedingungen ein Pestizid auf den EU-Markt gebracht werden darf. Der fehlende Verweis auf die chronische Toxizität im Vorschlag der EU-Kommission untergräbt das Ziel der Pestizidverordnung, ein hohes Schutzniveau für Umwelt und Tiergesundheit zu erreichen.