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Presse­mitteilung |

Nulltoleranz gegenüber Viktor Orbáns Angriffen auf den Rechtsstaat

Ungarn

Die ungarische Regierung läuft Gefahr, die Werte der Europäischen Union schwerwiegend zu verletzen, erklärt die Mehrheit der Abgeordneten des Innen- und Rechtsausschusses und fordert die EU-Regierungen auf, ein Verfahren gegen Ungarn auf Grundlage von Artikel 7 des Vertrags über die Europäische Union einzuleiten. Die Abgeordneten unterstützen die Forderung von Berichterstatterin Judith Sargentini, Grünen/EFA-Fraktion. Nach seiner Wiederwahl hat der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán die Repressionen gegenüber Nichtregierungsorganisationen, Wissenschaftler und Journalisten verschärft. Das so genannte „Stopp Soros-Gesetz“ macht die Arbeit von Organisationen wie Amnesty International und Human Rights Watch nahezu unmöglich.

Berichterstatterin Judith Sargentini fordert die EU-Regierungen auf, die Erosion des Rechts auf Meinungsfreiheit, der Pressefreiheit und der Unabhängigkeit der Justiz stoppen und ein Artikel 7-Verfahren einzuleiten:

„Die EU-Regierungen dürfen nicht länger hinnehmen, dass Viktor Orbán die Grundrechte der Ungarn mit Füßen tritt. Die EU-Regierungen müssen den ungarischen Ministerpräsidenten auf seinem Weg in ein autoritäres Regime aufhalten und die Erosion des Rechts auf Meinungsfreiheit, der Pressefreiheit und der Unabhängigkeit der Justiz stoppen. Die EU-Regierungen müssen den Rechtsstaat verteidigen und gegen Ungarn ein Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags einleiten.

Die Europäische Union muss Grundrechte und Demokratie für die ungarischen Bürger mit einer Nulltoleranz-Politik gegenüber Viktor Orbán Angriffen auf den Rechtsstaat verteidigen.“

Hintergrund:

Die Forderung nach Einleitung eines Verfahrens auf Grundlage von Artikel 7 unterstützen die Ausschüsse für Haushaltskontrolle, Konstitutionelle Fragen, Kultur und Bildung und Frauenrechte und Gleichstellung der Geschlechter.

Das Europäische Parlament kann den Rat auffordern, auf Grundlage der Resolution mit einer Zweidrittelmehrheit ein Verfahren gegen Ungarn nach Artikel 7 des Vertrags über die Europäische Union einzuleiten. Die Plenarabstimmung über den Bericht zur Lage der Grundrechte in Ungarn ist für die Sitzung vom 10. bis 13. September 2018 geplant.

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Zuständige Abgeordnete

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