Rechtsausschuss will mehr Schutz für Hinweisgeber
Whistleblower
Der Rechtsausschuss (JURI) des Europäischen Parlaments hat heute mit großer Mehrheit dafür gestimmt, den Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission zum Schutz von Hinweisgebern zu verbessern. Journalisten sollen besser geschützt werden und Hinweisgeber die Freiheit haben, über die Art und Weise zu entscheiden, wie sie mit Informationen an die Öffentlichkeit gehen wollen. Die Richtlinie soll auch für Personen gelten, die über Verletzungen der Arbeitnehmerrechte oder die Gleichstellung der Geschlechter am Arbeitsplatz berichten. Hinweisgeber sollen auch anonym berichten dürfen. Die Abgeordneten haben Sanktionen für „böswillige" oder „missbräuchliche" Hinweise gestrichen, die potenzielle Hinweisgeber davon abhalten könnten, sich zu melden. Die Verhandlungen mit dem Rat und der Europäischen Kommission („Trilog“) können beginnen, sobald sich die EU-Regierungen auf eine Position festgelegt haben. Die Grünen/EFA-Fraktion hat bereits im Mai 2016 eine Muster-Richtlinie vorgelegt.
Julia Reda, Mitglied im federführenden Rechtsausschuss und transparenzpolitische Sprecherin der Grünen/EFA-Fraktion, kommentiert:
„Whistleblower sind die Treiber positiver Veränderungen. Sie decken Steuerhinterziehung, Datenschutzverletzungen und Kriegsverbrechen auf und machen eine andere Politik möglich. Wer dem Gemeinwohl dient, begeht kein Verbrechen und darf nicht ungezählten Hindernissen gegenüberstehen. Die Position ist eine gute Grundlage, um alle zu schützen, die Informationen im öffentlichen Interesse offenlegen wollen. Es ist jetzt an der Zeit, dass sich alle drei EU-Institutionen auf diesen Text einigen und dafür sorgen, dass die Richtlinie so schnell wie möglich in Kraft tritt, um diejenigen zu schützen, die Missstände an das Licht der Öffentlichkeit bringen.“
Sven Giegold, wirtschafts- und finanzpolitischer Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion, kommentiert:
„Whistleblower, die das Gemeinwohl schützen wollen, brauchen größtmöglichen Schutz der Gesellschaft. Zu lange wurde das Aufdecken von Missständen zum persönlichen Risiko der Hinweisgeber. Whistleblower brauche Wege, die Missstände auch außerhalb ihrer Arbeitgeber öffentlich zu machen. Angst vor Vergeltung darf kein Hinderungsgrund für Whistleblower sein. Mit der heutigen Abstimmung sendet der Rechtsausschuss eine klare Botschaft, dass der Einzelne den größtmöglichen Schutz braucht, um Missstände wie Betrug und Korruption aufzudecken.
Es ist unverständlich, dass die Große Koalition bei den Verhandlungen im Rat als Bremser und Bedenkenträger auftritt. Nach Luxleaks, Volkswagen-Skandal und Panama Papers sollten sich CDU, CSU und SPD auch in Deutschland eindeutig hinter die Whistleblower stellen.”
Hintergrund:
Die Christdemokraten hatten als einzige Fraktion Änderungsanträge zur Abschwächung des Schutzes von Whistleblowern gestellt. Sie wollten Shareholder, Manager und Zulieferer sowie Wissen aus Bewerbungsprozessen von den Schutzregeln ausnehmen.