Europäischer Elektrizitätsverbund
Kommissar Oettinger muss Mitgliedsstaaten beim Zusammenschluss der Stromnetze antreiben
Reinhard Bütikofer, stellvertretender Vorsitzender der Grünen/EFA und industriepolitischer Sprecher, erklärt:
"Auf der Frühjahrstagung des Europäischen Rates im Jahre 2002 in Barcelona haben sich die EU-Mitgliedsstaaten auf das Ziel geeinigt, 10% ihrer Stromnetze in einem Elektrizitätsverbund zusammenzuschließen. Acht lange Jahre später bleibt sogar diese dürftige Zielmarke unerreicht."
Das ist das Ergebnis einer Antwort von Energiekommissar Oettinger auf eine parlamentarische Anfrage von Reinhard Bütikofer*:
"So schreibt Oettinger: 'Die Kommission ist der Ansicht, dass eine Steigerung der Verbundfähigkeit zwischen den Mitgliedstaaten wichtig ist, insbesondere um der zunehmenden Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen gewachsen zu sein.' Zugleich muss Herr Oettinger aber eingestehen, dass Italien, Spanien, Irland, das Vereinigte Königreich und Polen noch immer nicht das 2002 festgelegte Ziel erreicht haben.
Ein geringer Anteil an Verbundfähigkeit bremst nicht nur das Wachstum der erneuerbaren Energien, sondern behindert auch den Wettbewerb im oligopolistischen Elektrizitätssektor. Dies hat negative Auswirkungen für die Konsumenten und stört die Schaffung eines europäischen Strombinnenmarkts. Die Kommission hat in Ihrer Forderung nach einem stärkeren Verbund der Stromnetze zwar Recht, insbesondere wenn man in die durch starke Energieabhängigkeit gekennzeichneten zentral- und osteuropäischen Mitgliedsstaaten blickt. Dennoch hat die Kommission in der Vergangenheit nur wenig Ehrgeiz im Ausbau der Verbundfähigkeit der Stromnetze gezeigt. Hoffentlich wird Oettinger die Wichtigkeit, die er dieser Frage zuschreibt, auch in konkretes Handeln im bevorstehenden Energieinfrastruktur-Paket umsetzen. Dabei wird die Aufforderung an die Trödler aufzuholen aber nicht genügen. Vielmehr muss das Erhöhen der Zielvorgabe für den Elektrizitätsverbund Teil des neuen Ansatzes sein."
* Die parlamentarische Anfrage und die dazugehörige Antwort sind unter folgendem Link abrufbar:
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=WQ&reference=E-2010-3252&language=DE