Europäischer Gerichtshof: Weigerung, Geflüchtete aufzunehmen, verstößt gegen EU Recht
Zitat von Erik Marquardt
Der Europäische Gerichtshof stellt in seinem heutigen Urteil fest, dass Ungarn, Polen und Tschechien die Aufnahme von Geflüchteten und Asylsuchenden nicht hätten verweigern dürfen. Die Europäische Kommission hatte gegen Ungarn, Polen und Tschechien geklagt.
Erik Marquardt, migrationspolitischer Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament und zur Zeit auf Lesbos, begrüßt das Urteil:
"Es ist gut, dass der Europäische Gerichtshof klarstellt, dass die Verweigerung europäischer Solidarität gegen EU-Regeln verstößt.
Zu lange haben einige Regierungen lieber populistische Vorurteile gegen Migration verbreitet, als das EU-Recht zu achten. Dieses Urteil ist wegweisend für die kommenden Debatten um das Europäische Asylsystem. Statt Zwietracht gegen Hilfsorganisationen und Geflüchtete zu streuen, sollten die Regierungschefs Lösungen anbieten.
Die EU braucht keine fluchenden Spieler an der Seitenlinie, sondern Spielmacher, die Probleme lösen wollen. EU-Mitgliedsstaaten sollten vorangehen und ihre Möglichkeiten für ein funktionierendes Asylsystem nutzen. Überfüllte Flüchtlingslager an den Außengrenzen müssen schnell evakuiert werden, wenn wir es mit dem Kampf gegen Corona ernst meinen. Es ist abstrus, wenn in der EU Kontaktverbote gelten, aber im Camp Moria 20.000 Menschen eng gedrängt die Katastrophe erwarten müssen."