Die Europäische Bürgerinitiative
Europäisches Parlament für mehr Bürgerbeteiligung
Der Verfassungsausschuss des Europäischen Parlaments (EP) hat heute den Bericht zur Europäischen Bürgerinitiative, dem weltweit ersten transnationalen Bürgerbeteiligungsinstrument, einstimmig angenommen, auf dessen Grundlage das EP die weiteren Verhandlungen mit Rat und Kommission fortführen wird.
Nach der Abstimmung im Ausschuss erklärt Gerald Häfner, einer der vier Verhandlungsführenden des Europäischen Parlaments:
"Die EU will und muss in Zukunft mehr auf ihre Bürgerinnen und Bürger hören. Mit der heutigen Abstimmung im Verfassungsausschuss und der vorhergehenden im Petitionsausschuss hat das Parlament seine Position für die Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission festgelegt. Dabei hat sich das Parlament auf die Seite der Bürgerinnen und Bürger gestellt und die Tür für deren Anliegen, die die Kommission noch fest geschlossen halten wollte, ein großes Stück weiter aufgestoßen.
Wir können eine Reihe positiver Verhandlungserfolge für eine bürgerfreundliche, wirksame und unbürokratische Europäische Bürgerinitiative verbuchen.
- Die Mindestanzahl von Mitgliedstaaten, aus denen die Unterschriften stammen, sollen auf ein Fünftel gesenkt werden.
- Die Kommission entscheidet über die Zulassung einer EBI bereits, wenn diese von 7 Personen aus 7 Ländern unterstützt wird und nicht erst nach 300.000 gesammelten Unterschriften. Das schafft Rechtssicherheit für Initiatoren und Bürger und verhindert, dass Hunderttausende Unterschriften umsonst gesammelt werden.
- Das Parlament verlangt, dass jede erfolgreiche Initiative öffentlich angehört wird. So bekommen die Bürger eine Möglichkeit, ihre Anliegen direkt vor Kommission und Parlament zu begründen. Und auch die Kommission muss ihre Entscheidung hierbei erklären und begründen. So entsteht mehr Dialog zwischen Bürgern und europäischen Institutionen.
- Der Verfassungsausschuss spricht sich auch für ein vereinfachtes Unterschriftenformular aus und verlangt im Gegensatz zum Vorschlag des Rates keine Pass- oder Personalausweisnummern. Der Zwang zur Vorlage des Ausweises stellt nicht nur eine unnötige und datenschutzrechtlich problematische Hürde dar, sondern könnte in vielen Ländern die Bürgerinnen und Bürger davon abhalten, eine Europäische Bürgerinitiative zu unterzeichnen.
Nun beginnt der Trilog. Der Ausschuss hat uns mit einem starken Mandat für eine unbürokratische, wirksame und bürgerfreundliche EBI ausgestattet. Jeder einzelne Punkt, den wir in diesen Verhandlungen gegenüber Rat und Kommission durchsetzen können, wird sich unmittelbar positiv für die Bürger und deren Beteiligung in der EU auswirken. Die EBI kann ein großer Beitrag zu mehr Demokratie und Bürgerbeteiligung in Europa werden."