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EUGH-Verfahren gegen italienische Regierung

Straßburger Richter können Zeichen gegen widerrechtliche Abschiebepraxis setzen

Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beginnt morgen in Straßburg die Anhörung in einem Verfahren, das 24 Flüchtlinge aus Eritrea und Somalia gegen die italienische Regierung führen. Die Kläger waren im Mai 2009 auf der italienischen Insel Lampedusa an Land gegangen, von dort aus aber sofort nach Libyen abgeschoben worden. In dem nordafrikanischen Land wurden sie in Lagern eingesperrt und gefoltert, in Europa hätten sie als politische und Bürgerkriegsflüchtlinge ein Recht auf Asyl gehabt. Zum Straßburger Prozess erklärt Barbara Lochbihler, Menschenrechtskoordinatorin der GRÜNEN/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament:
 
„Dieser Prozess bringt an die Öffentlichkeit, was europäische Behörden immer gerne verschweigen: Zahlreichen Flüchtlingen, die über das Mittelmeer in die EU einreisen wollen, wird ihr Recht auf ein Asylverfahren verweigert. Europäische Beamte schieben sie ohne rechtliche Prüfung in Lager in Nordafrika ab, in denen ihnen oft Folter und andere Misshandlungen drohen.
 
Erst der Einsatz von Menschenrechtsaktivisten, die die Somalier und Eritreer in den Lager aufgesucht haben, sowie die Entschlossenheit dieser Flüchtlinge sorgte  dafür, dass der Fall vor Gericht kommt. Dabei liegt es an europäischen Behörden selbst, solche Vergehen ihrer Beamte gegen die Menschenrechte zu verfolgen.
 
Leider ist zu befürchten, dass EU-Mitgliedstaaten und deren Partner trotz des arabischen Frühlings an diesem Vorgehen festhalten. Die italienische Regierung führt mit der tunesischen Übergangsregierung und dem Übergangsrat der libyschen Rebellen Verhandlungen über die Aufnahme abgeschobener Flüchtlinge. Die Straßburger Richter können nun mit einem eindeutigen Urteil einen wichtigen Schritt tun, damit die EU-Staaten diese menschenrechtswidrige und den EU-Grundrechten widersprechende Praxis beenden.“

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Barbara Lochbihler
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