TTIP/ISDS
Etikettenschwindel der EU-Kommission
Am heutigen Mittwoch hat die Europäische Kommission ihr neues Konzept für die privaten Investorengerichte (ISDS) vorgelegt. Was als große Reform des Systems angekündigt worden ist, entpuppt sich als Schönfärberei. Vieles bleibt beim Alten. Dazu sagt Ska Keller, stellvertretende Vorsitzende und handelspolitische Sprecherin der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament:
"Die Privilegien der Konzerne werden von der EU-Kommission nicht angegangen. Das ist das Fazit aus dem neuen Konzept für private Investorengerichte, die früher ISDS hießen und jetzt in ICS umgetauft worden sind. Ausländische Investoren behalten damit ihre Extraklagerechte, während jedes inländische Unternehmen und jeder Bürger sich an ein normales Gericht wenden muss. Diese Bevorzugung ist in einem Rechtsstaat nicht hinnehmbar. Die EU-Kommission scheint nicht daran interessiert, das demokratische Recht von gleichem Zugang zu Gerichtsbarkeit durchzusetzen.
Die EU-Kommission lässt zu viele Baustellen offen. Die öffentlich bestimmten Schiedsrichter sind keine Neuheit, Es gibt sie bereits bei der Welthandelsorganisation. Diese sind in ihren Entscheidungen nicht an die rechtstaatliche Architektur gebunden. Es bleibt fraglich, in welchem Verhältnis die Entscheidungen der privaten Investorengerichte zum Beispiel zu Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts oder des Europäischen Gerichtshofs stehen.
Es ist außerdem völlig unklar, ob die Änderungen auch im Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) umgesetzt werden. Es ist nicht anzunehmen das die USA den Änderungen für das Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) überhaupt zustimmen. Das ISDS-System der privaten Schiedsgerichte steht im fundamentalen Gegensatz zu unserem Rechtssystem, deshalb gehört es komplett abgeschafft."