Kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
Grüne: Meilenstein für offenen und fairen Arbeitsmarkt
Heute hat das Europäische Parlament dem sogenannten "Single Permit", dem EU-weit einheitlichen Verfahren zur kombinierten Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in der EU für Arbeitnehmer/innen aus Drittstaaten zugestimmt (1). Die Richtlinie legt in dieser kombinierten Erlaubnis EU-einheitlich die Rechte außereuropäischer Arbeitnehmer/innen fest. Die Erlaubnis, in die EU einzureisen, bleibt jedoch den Mitgliedstaaten vorbehalten. Zum EP-Beschluss erklärt die Vizepräsidentin des Beschäftigungsausschusses Elisabeth Schroedter:
„Der entscheidende Fortschritt ist, dass jetzt Arbeitnehmer/innen aus Drittstaaten die gleichen Rechte wie einheimische Arbeitnehmer/innen genießen und durch grundlegende Rechte in den Sozialversicherungssysteme geschützt werden. Beispielsweise erhalten sie endlich die in der EU erarbeiteten Rentenrechte. Das ist ein Meilenstein für einen offenen und gleichzeitig fairen EU-Arbeitsmarkt, auch wenn wir Grünen an der einen oder andern Stelle gerne weitere Rechte hinzugefügt hätten. Durch die kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis wird außerdem für die Betroffenen der bisher vorherrschende riesige Verwaltungsaufwand deutlich reduziert.
Indirekt stärkt die Richtlinie die Rechte aller Arbeitnehmer/innen, auch die der einheimischen. Denn durch den Grundsatz der Gleichbehandlung am gleichen Arbeitsplatz wird den Versuchen von Sozialdumping die Grundlage entzogen. Deshalb war ich verwundert darüber, dass Deutschland im Rat versucht hatte, das Prinzip der Gleichbehandlung in Frage zu stellen und den Zugang zu den Sozialversicherungssystemen für Arbeitnehmer/innen aus Drittstaaten zu beschränken. Dank des verhandlungsstarken Parlaments konnte die deutsche Position sich letztendlich nicht durchsetzen.“
(1) Die kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis gilt in zweiter Lesung nach der heutigen Plenarsitzung als angenommen, da keine weiteren Änderungsanträge gestellt wurden. Das Vereinigte Königreich, Irland und Dänemark beteiligen sich nicht an der Richtlinie.