Recht auf Anwalt in der EU
Europäisches Parlament stimmt für die Bürgerrechte, nun müssen weitere Schritte folgen
Das Europäische Parlament hat heute mit großer Mehrheit den Richtlinienvorschlag zum Recht auf Zugang zum Rechtsbeistand angenommen. Dazu erklärt Jan Philipp Albrecht, innen- und justizpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament:
"Die heutige Einigung ist ein Durchbruch für die Bürgerrechte! Das Europäische Parlament hat hohe Schutzstandards für die Bürgerinnen und Bürger der EU gegenüber den Regierungen verteidigt und sich am Ende durchgesetzt. Nun werden rechtsstaatliche Standards wie das Recht auf ein faires Verfahren verbindlich geregelt und nicht durch Ausnahmeregeln nach den Wünschen der Mitgliedstaaten durchlöchert.
Seit Jahren unterstellen die Mitgliedstaaten ohne jegliche Prüfung Vertrauen in die Gleichwertigkeit aller Rechtsordnungen in der EU. Dieses blinde Vertrauen steht jedoch in keinem Verhältnis zu den wenigen Rechten, die Beschuldigte und Verdächtige bisher haben. Mit der heutigen Einigung ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Verfahrensrechten und -standards getan. Nun müssen weitere Schritte für ein einheitliches Rechtsniveau folgen, dazu gehört auch die Prozesskostenhilfe. Ohne hohe gemeinsame Standards kann es keine verstärkte Zusammenarbeit von Polizei und Justiz in der EU geben. Dies gilt ebenso für die Europäische Ermittlungsanordnung, wie für das Mandat für die Europäische Polizeibehörde Europol, die Bekämpfung von Betrug und Geldwäsche und für die Europäische Staatsanwaltschaft."