EU-Abkommen bricht humanitäres Völkerrecht
Marokko
Das geplante Fischereiabkommen der Europäischen Union mit Marokko verstößt gegen die Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom Februar 2018 und vom Dezember 2016 und manifestiert die völkerrechtswidrige Besatzungspolitik der marokkanischen Regierung in der Westsahara. Auf Initiative der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament entscheiden die Abgeordneten vor der heutigen Abstimmung darüber, das Abkommen dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen.
Barbara Lochbihler, stellvertretende Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses und außenpolitische Sprecherin der Grünen/EFA-Fraktion, fordert, das Abkommen vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen:
„Das EU-Marokko-Abkommen bricht humanitäres Völkerrecht und konterkariert die Friedensbemühungen der Vereinten Nationen und ihres Sondergesandten Horst Köhler. Die Europäische Kommission drückt den Stempel der Legalität auf die völkerrechtswidrige Besetzung der Westsahara und will sich den Zugang zu den Fischgründen vor der Westsahara erkaufen. Ein Abkommen auf Kosten der Menschen in der Westsahara ist nicht akzeptabel.
Die Richter in Luxemburg sollten das Abkommen auf Herz und Nieren prüfen. Das Abkommen ist ein Angriff auf internationales Recht und den Multilateralismus, den die Bundesregierung und die Europäische Union zu Recht hochhalten.“
Hintergrund:
Das EU-Marokko-Abkommen soll EU-Fangflotten den Zugang zu den Fischgründen vor Marokko und der Westsahara sichern. 90 Prozent des Fangs würden vor der Küste der Westsahara gefischt. Die Europäische Kommission bietet der marokkanischen Regierung im Gegenzug 160 Millionen Euro über einen Zeitraum von vier Jahren an. Der Europäische Gerichtshof erklärte im Februar 2018 einen vorherigen Text für ein Abkommen der Europäischen Union mit Marokko für unvereinbar mit dem humanitären Völkerrecht. Der jetzige Abkommenstext unterscheidet sich nur unerheblich vom vorherigen Text.