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Presse­mitteilung |

Geldwäsche-Richtlinie

Durchbruch im Kampf gegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung

In der vergangenen Nacht ist im Trilog zwischen dem Europäischem Rat, der EU-Kommission und dem EU-Parlament ein Kompromiss zur Geldwäsche-Richtlinie erreicht worden. Das EU-Parlament hat gegen die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten durchgesetzt, dass in allen Staaten ein öffentliches Register eingeführt wird, das Auskunft über wirtschaftliche Eigentümer gibt. Das war die Forderung einer breiten Koalition der Zivilgesellschaft und der Grünen/EFA-Fraktion. Den Kompromiss bewertet der wirtschafts- und finanzpolitische Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion und Schattenberichterstatter zur Richtlinie, Sven Giegold:

"Dieser Kompromiss ist ein Durchbruch im Kampf gegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Die Offenlegung der Eigentümer von Briefkasten-Firmen ist ein wichtiger Fortschritt in der Bekämpfung von Steuervermeidung. Zur Steuervermeidung genutzte Geschäftsstrukturen, wie auch durch die Luxemburg-Leaks enthüllt, werden transparent gemacht. Kern des Kompromisses ist, dass alle EU-Länder ein öffentliches Register einrichten müssen, das die Eigentumsverhältnisse transparent macht. Das Verzeichnis wird zum Beispiel offenlegen, welche Personen hinter Firmen stehen und wer Gewinne einfährt. Aufgelistet werden müssen alle Personen, die mindestens mit 25 Prozent an Unternehmen beteiligt sind. Dieses Register wird Steuervermeidung durch Unternehmen sowie Geldwäsche aus kriminellen Aktivitäten erschweren.

Schwarzgeld zum Beispiel aus Drogenhandel oder Terrorismus wird bisher unter anderem mit Briefkasten-Firmen in verschiedenen Ländern gewaschen. Große Konzerne benutzen ähnliche Strukturen, um Steuern zu vermeiden. Mehr Transparenz in den Geschäftsstrukturen wird dazu führen, dass sich Betrüger und Steuersünder nicht mehr länger hinter undurchsichtigen Konstruktionen verstecken können. Whistleblower, die Informationen zu Geldwäsche öffentlich machen, sollen zusätzlich unter besonderen Schutz gestellt werden.

Das Europäische Parlament hat sich damit gegen die Mitgliedsstaaten durchgesetzt, die sich bis zuletzt gegen mehr Transparenz gewehrt haben. Erst der jüngste Kurswechsel der Bundesregierung hat den Weg für eine Vereinbarung freigemacht. 

Zivilgesellschaft und Grüne/EFA-Fraktion hatten ein komplett öffentliches Register gefordert. Leider mussten wir hier gegenüber den EU-Mitgliedsstaaten Kompromisse machen. Dass nur "Personen, mit berechtigtem Interesse" Einsicht bekommen müssen, ist ein Wehrmutstropfen in der neuen Regelung. Der bitterste Kompromiss ist jedoch eine Extrawurst für Trusts. Die Informationen für Trusts werden zwar für Behörden transparent, nicht jedoch für Medien oder Zivilgesellschaft. Die Mehrheit der EU-Mitgliedsländer ohne Trust-Gesetzgebung war nicht bereit, Großbritannien im Rat zu überstimmen. Immerhin können die EU-Mitgliedsländer, die in Sachen Transparenz weitergehen wollen, strengere Gesetze machen, als die Richtlinie es vorsieht."

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Sven Giegold
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