Geldwäschebekämpfung
Europaparlament fordert öffentliche Unternehmensregister
Heute haben die Abgeordneten des Europaparlaments ihre Position für die Revision der Geldwäsche-Richtlinie im Plenum abgestimmt.
Der Kommissionsvorschlag sieht vor, die Empfehlungen der internationalen Anti-Geldwäsche-Arbeitsgruppe FATF umzusetzen. Dafür wird unter anderem der Anwendungsbereich auf Glückspiel ausgeweitet und Steuerstraftaten ausdrücklich in den Katalog der erfassten Delikte aufgenommen. Zudem sollen Unternehmen, Trusts und dergleichen in Zukunft Informationen über die wirtschaftlich Begünstigtem ihrer Tätigkeiten preisgegeben. Das Parlament fordert hierfür die Schaffung öffentlicher Unternehmensregister, in denen alle wirtschaftlichen Eigentümer benannt werden. Nun muss der Rat endlich seine Position zur Reform der Geldwäscherichtlinie finden. Dem neuen Europaparlament obliegt dann das Gesetz zu Ende zu verhandeln.
Sven Giegold, wirtschafts- und finanzpolitischer Sprecher der Grünen im Europaparlament kommentiert das Abstimmungsergebnis:
"Das Europaparlament sagt Steuerhinterziehern und Geldwäschern den Kampf an. Eine sehr breite Mehrheit fordert die Einführung öffentlicher Unternehmensregister. Darin sollen alle wirtschaftlich Begünstigten von Firmen und anderen Rechtsformen erkennbar werden. Auch die Eigentümer von Stiftungen und Trusts sollen offengelegt werden. Nur wenn diese wirtschaftlichen Eigentümer eindeutig identifiziert werden, können Kriminelle sich nicht länger hinter Briefkastenfirmen verstecken. Dieser Erfolg ist dem Druck der Zivilgesellschaft zu verdanken und ein großer Schritt zu mehr Steuergerechtigkeit. Anfängliche Skepsis bei Liberalen und Konservativen haben sich erfreulicherweise so auflösen lassen. Diesen Erfolg gilt es jetzt, gegen den Widerstand der Bundesregierung, im Rat der Mitgliedsstaaten durchzusetzen.
Die Abstimmung im Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) im Februar hat leider gezeigt, dass die verschärfte Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität in Europa allzu oft an Konservativen und Liberalen scheitert. Wir hatten vorgeschlagen, dass die Umsetzung der neuen Regeln europäisch kontrolliert wird. Das Beispiel Zypern hat gezeigt, dass die Mitgliedsstaaten bei der Geldwäschebekämpfung nicht genau genug hinschauen. Das größte Problem besteht darin, dass Finanzinstitute, Spielstättenbetreiber und alle anderen Verpflichteten ihren Sorgfaltspflichten gegenüber ihren Kunden nicht ausreichend nachkommen. Die Gesetze bringen aber nichts, wenn die Umsetzung nicht funktioniert. Vor allem deswegen hat Deutschland bei der Bewertung durch den international Arbeitskreis Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung (FATF) 2010 so schlecht abgeschnitten.(2)
Der ganze Gesetzgebungsprozess wird von starkem Lobbydruck der Glücksspielwirtschaft begleitet, der die Schwelle der Nervigkeit klar überschreitet. Die Richtlinie sieht vor, dass der Glücksspielbereich stärker reguliert wird. Das versuchten Gauselmann & co. noch auf den letzten Metern zu verhindern. Die Lobby hat alle Register gezogen, um vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen zu werden. Wir konnten nicht verhindern, dass Mitgliedsländer gewisse Sektoren nach Absprache mit der Kommission von besonderen Sorgfaltspflichten befreien dürfen. Unbestritten ist, dass es Glückspiele gibt, die objektiv nicht zur Geldwäsche geeignet sind. Das rechtfertigt aber nicht, unberechtigt viele Glücksspiele aus dem Anwendungsbereich zu nehmen, wie es die Lobby gefordert hat."
Den Bericht der FATF gibt es hier: http://www.fatf-gafi.org/media/fatf/documents/reports/mer/MER%20Germany%20full.pdf
Ein Beispiel der dreisten Lobbyarbeit haben wir hier dokumentiert: http://www.sven-giegold.de/2014/dreistes-lobbying-der-glucksspielunternehmen/