EU-Mitgliedsstaaten dürfen Reform nicht scheitern lassen
Bio-Landbau
Am kommenden Montag entscheidet sich, ob die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten an den Verhandlungstisch zur EU-Biolandbau-Verordnung zurückkehren. Die zuständigen Landwirtschaftsminister wollen ein Grundsatzentscheidung treffen. Das Europäische Parlament hat die Mitgliedstaaten zu einer raschen Einigung aufgefordert, sagt Martin Häusling, Berichterstatter und Verhandlungsführer des EU-Parlaments:
„Wir brauchen dringend eine Entscheidung, ob es bei der alten Verordnung mit zahlreichen Schwächen bleiben soll oder ob das in intensiven Verhandlungen erarbeitete Gesetzespaket verabschiedet werden kann. Wenn sich der Rat intern auf eine Reihe von Verbesserungen einigen kann, bringt die neue Verordnung mehr Rechtssicherheit und wird den Herausforderungen des Bio-Landbaus gerecht. Wir fordern den Rat auf, mit Kommission und Parlament dieses Projekt zu Ende zu verhandeln.
Egal ob bei Importen, Pestizidrückständen oder Kontrollen – in allen Bereichen konnten wir erhebliche Fortschritte erzielen.
Der Verordnungsentwurf bringt wichtigen Mehrwert zum Status Quo der jetzigen Verordnung. Interessengruppen, die sich vehement seit langem aus sehr unterschiedlichen Gründen gegen eine neue Verordnung stemmen, müssen wissen, dass eine Chance vertan wird, die Schwächen der geltenden Verordnung zu überwinden. Ein weiter so wird weder für die Erzeuger noch für die Verbraucher den Anforderungen und Veränderungen der biologischen Landwirtschaft gerecht. In einigen Bereichen würde es sogar erhebliche Einschränkungen der Entwicklung des Ökolandbaus bedeuten.
Wir fordern deshalb vor allem die EU-Mitgliedstaaten in aller Deutlichkeit dazu auf, vor der Sommerpause die noch ausstehenden Verbesserungen in den Kompromiss aufzunehmen, um allen, die an der Entwicklung der biologischen Landwirtschaft interessiert sind ein positiven Signal zu geben."
Hintergund:
Importe
Es sollen einheitliche Standards bei Importen und Kontrollen gelten. Bislang sind die schnell wachsenden Importe aus Drittländern als ein Einfallstor für Betrugsfälle bekannt. Nach Übergangsfristen, die es den betroffenen Erzeugern der Drittstaaten ermöglichen soll Schritt zu halten, können Verbraucher einheitliche Standards auch für Biowaren aus Drittländern erwarten.
Pestizide
Auch im Hinblick auf Pestizidrückstände in Bioprodukten sind die drei EU-Institutionen kurz vor einer Einigung. Vorsorgemaßnahmen gegen Kontaminierung und Betrug sowohl bei den Erzeugern als auch bei den Behörden der Mitgliedstaaten, können Verunreinigungen besser vorbeugen. Statt automatisch Waren zu de-klassifizieren, bei denen Spuren von Verunreinigungen festgestellt werden wie die EU-Kommission ursprünglich vorschlug, soll die Kommission die Gründe für mögliche Belastungen genau untersuchen, bevor ehrliche Biobauern haftbar gemacht werden für Kontaminierungen, für die sie nicht verantwortlich sind.
Kontrollen
Die prozeß-orientierte jährliche Kontrolle aller Ökobetriebe soll die Regel bleiben und Betriebe mit sehr geringem Risiko nur alle zwei Jahre geprüft werden, was ihnen Kosten erspart. Jeder Betrieb hat aber das Recht auf eine jährliche Kontrolle, wenn diese gewünscht wird. Kommt die Verordnung nicht, dann steht genau diese prozessorientierte Kontrolle wieder zur Disposition.