de | en
string(3) "136"
Presse­mitteilung |

Finanzdienstleistungen

Im Finanzvertrieb bleibt noch viel zu tun für den Verbraucherschutz

Die Europäische Kommission hat heute ihre Vorschläge zu drei wichtigen Gesetzgebungsprozessen zum Verbraucherschutz vorgestellt (1).

Sven Giegold, wirtschafts- und finanzpolitischer Sprecher der Grünen im Europaparlament und Berichterstatter für das UCITS-Dossier kommentiert die Vorschläge:

“Im Rahmen der Versicherungsvermittlung wurde heute eine Großchance vertan. Wir haben in der Vergangenheit vor allem im Rahmen von klassischen Anlageprodukten gesehen, wie sehr Provisionen die Qualität der Beratung zu Lasten von Verbrauchern beeinflussen. Provisionen werden in dem heute vorgestellten Text aber nur unabhängigen Beratern verboten. Alle anderen müssen nicht mal den Provisionsbetrag offen legen, sondern nur die Basis der Provisionsberechnung. Das Ergebnis wird wie im klassischen Anlagebereich auch sein, dass Vermittler nicht die Produkte vermitteln, die gut für die Versicherten sind, sondern solche, an denen sie selbst am besten verdienen. Für alle Produkte außerhalb der klassischen Lebensversicherung hat die Versicherungslobby sogar eine Transparenzpause von 5 Jahren durchgesetzt. Die Verbraucherabzocke in der Privaten Krankenversicherung mit hohen Vermittlungsgebühren kann somit weitergehen.

Auch bei der Revision der UCITS-Richtlinie hätten wir uns einen deutlich ambitionierteren Vorschlag von der Kommission gewünscht. Der vorgestellte Text bringt einige Verbesserungen im Bereich der Anforderungen an und der Haftung für Depotbanken, sowie einige Regelungen zur Vergütung von Fondsmanagern. Es bleiben aber viele drängende Fragen unbeantwortet. UCITS-Produkte sind mittlerweile so komplex geworden, dass sogar die Kommission den uneingeschränkten Verkauf an Kleinanleger ohne Beratung in ihren Vorschlägen zur Finanzmarktrichtlinie MiFID unterbinden wollte. Die etablierte Marke UCITS ist dadurch gefährdet und es droht ein Vertrauensverlust, nicht nur auf der Seite der Privatanleger, sondern auch bei institutionellen Investoren. Nun will die Kommission die Anlagevorschriften für UCITS in einer weiteren Revision Ende 2012 überarbeiten. Mit UCITS V schiebt die Kommission die wichtigsten Aufgaben auf die lange Bank. Wir werden deshalb Ende des Jahres diese Richtlinie erneut überarbeiten, ohne dass die Änderungen des heutigen Vorschlages umgesetzt sind.

Die Transparenzvorschriften aus dem Entwurf zu PRIPs sind begrüßenswert. Der Kommissionsvorschlag ist jedoch bereits von den Verhandlungsführern zur MiFID-Richtlinie im Parlament überholt. Es reicht nicht, die Risiken und Qualitäten eines Papiers nur zu benennen. Im Rahmen von MiFID hat das Europaparlament sich bereits darauf verständigt, dass Finanzprodukte für bestimmte Kundengruppen entworfen und nur an diese Kundengruppen verkauft werden dürfen. In die Informationspflichten, die aus PRIPs folgen, gehört dementsprechend auch eine Information zur Zielgruppe des Produktes. In die Anlageberatung gehört dann die Pflicht darzustellen, warum gerade dieses Produkt geeignet sein soll. Besonders im Geschäft mit Zertifikaten werden von den Filialbanken zum Teil hochkomplexe, überteuerte und wenig lukrative Produkte an Kleinanleger verscherbelt. Wir brauchen hier Maßnahmen, die zu mehr Vergleichbarkeit und Standardisierung von Produkten führen. Wir fordern deshalb die Kennzeichnung der Zielgruppe.

Wir werden uns nun im weiteren Gesetzgebungsverfahren im Europäischen Parlament für die Stärkung des Verbraucherschutzes einsetzen.“

Anmerkung:

1) In der Pressekonferenz der Kommission präsentierte Michel Barnier die Entwürfe für

- die Revision der Versicherungsvermittlungsrichtlinie (IMD),

- die Revision der Richtlinie zu Units for Collective Investment in Transferable Securities (UCITS/OGAW),

 - die Richtlinie zu Packaged Retail Investment Products (PRIPs).

Alle drei Entwürfe haben weitreichende Folgen für Privat- und Kleinanleger. In IMD wird festgelegt, welche Regeln in Zukunft für den Verkauf von Versicherungen zwischen Vermittlern und Kunden gelten sollen. UCITS bestimmt die Regeln, die Anbieter von Investmentfonds einzuhalten haben. PRIPs bestimmt die Transparenzregeln für alle Finanzprodukte, bei denen ein Investor ein Anlagerisiko eingeht, also z.B. Lebensversicherungen mit Investmentanteil.

Auch interessant

Presse­mitteilung
Photo by Jason Mavrommatis on Unsplash
Wind turbines
Presse­mitteilung
https://www.pexels.com/photo/top-view-of-a-soccer-field-13890306/
Anti-Money Laundering, AML
Presse­mitteilung
https://unsplash.com/photos/gray-concrete-building-covered-trees-dqXiw7nCb9Q
Due Diligance Directive

Zuständige Abgeordnete

Sven Giegold
Sven Giegold
MdEP

Weiterempfehlen