Europäische Finanzaufsicht
Europaparlament fordert mehr Effizienz und Macht für Europäische Finanzaufseher
Das Europaparlament hat heute den Initiativbericht zur Revision des Systems der Europäischen Finanzaufsichtsbehörden beschlossen. Der vom Berichterstatter Sven Giegold vorgeschlagene Kompromiss wurde schon im Wirtschafts- und Finanzausschuss bei wenigen Änderungen mit großer Mehrheit angenommen und jetzt vom Plenum bestätigt. Danach hat die EU-Kommission ein Jahr Zeit, Gesetzesvorschläge entsprechend den detaillierten Empfehlungen des Europaparlaments vorzulegen. Tut sie das nicht, muss sie ihr Nichthandeln erklären.
Sven Giegold, Berichterstatter und wirtschafts- und finanzpolitischer Sprecher der Grünen, kommentiert das Abstimmungsergebnis:
“Das Kompetenzgerangel zwischen EU-Finanzaufsehern und nationalen Finanzaufsichtsbehörden schwächt und behindert eine effektive Finanzaufsicht in der EU. Das Europaparlament fordert mehr Effizienz und Macht für die Europäischen Finanzaufseher. Nach dem Willen des Parlaments erhalten die Aufsichtsbehörden EBA, EIOPA und ESMA eine europäischere und demokratischere Struktur. Die Möglichkeiten der Nationalen Finanzaufsichtsbehörden, die EU-Finanzaufsicht mit einem wahren Kompetenz-Malefiz zu behindern, sollen damit eingeschränkt werden.
Die Präsidenten der EU-Aufseher erhalten nach dem Wunsch der Abgeordneten zusätzliche Kompetenzen. Die Aufsichtsbehörden müssen in Zukunft nicht erst bei den nationalen Finanzaufsichtsbehörden nachfragen, wenn sie Verstöße gegen das Europäische Recht untersuchen wollen. Die Informationsbeschaffung soll für alle Behörden erleichtert werden. Standardisierte Verfahren zwischen den Aufsichtsbehörden werden die bürokratischen Abläufe auch für die Finanzunternehmen transparenter machen und vereinfachen.
Außerdem fordern die Abgeordneten eine Stärkung der Aufsicht über Systemrisiken und eine Begrenzung der Interessenskonflikte zwischen EZB und Europäischen Rat für Systemrisiken (ESRB). Der ESRB soll einen eigenen Geschäftsführer bekommen, unabhängig vom Präsidenten der EZB. Die Makro-Finanzaufsicht soll umfassend gegenüber der oft detailversessenen Mikroaufsicht gestärkt werden.
In der Ausschussabstimmung haben die Liberalen (Wolf Klinz, FDP) zusammen mit Konservativen und europaskeptischen Rechtskonservativen einen Änderungsantrag durchgesetzt, der unnötige Hürden für die unverbindlichen Richtlinien (“guidelines”) zur Harmonisierung der Europäischen Aufsicht aufbaut. Für eine solche Begrenzung der bestehenden Rechte der Europäischen Finanzaufseher hatten Teile der Finanzlobby geworben. Die Liberalen und Konservativen sind vor der Finanzlobby eingeknickt und haben damit die Europäische Finanzaufsicht geschwächt. Ich habe versucht diese Änderungen im Plenum wieder Rückgängig zu machen, konnte dafür aber keine Mehrheit gewinnen.”
Die Vorschläge des Europaparlaments im Einzelnen:
• Die Aufsichtbehörden erhalten die Möglichkeit verbindliche Streitschlichtungsverfahren auf eigene Initiative und ohne Votum der nationalen Aufseher einzuleiten;
• Alle drei Aufsichtsbehörden erhalten die Möglichkeit auf eigene Initiative und ohne Votum der nationalen Aufseher Stresstests durchzuführen;
• Alle Aufsichtsbehörden, die einheitliche Europäische Finanzaufsicht bei der EZB und der Europäische Rat für Systemrisiken (ESRB), bekommen Zugang zu den gleichen Daten;
• Der ESRB erhält einen geschäftsführenden, unabhängigen Vorsitz;
• Der ESRB kann Empfehlungen zur makroökonomischen Stabilität an die EZB in ihrer Aufsichtsfunktion richten;
• Der ESRB kann europaweite Richtlinien zu makroökonomischen Steuerunsginstrumenten wie Leverage Ratios erlassen;
• Das Recht der Vorsitzenden der Aufsichtsbehörden, technische und operationelle Entscheidungen in den Behörden zu fällen wird gestärkt;
• Die Vorsitzenden der Aufsichtsbehörden erhalten Stimmrecht im Rat der Aufseher;
• Die Vorsitzenden der Aufsichtsbehörden können selbstständig Peer-Review Verfahren einleiten;
• Die Vorsitzenden der Aufsichtsbehörden müssen zu den ECOFIN Treffen eingeladen werden;
• Die Managementboards der drei Aufsichtsbehörden müssen mit unabhängigen, vom Europäischen Parlament bestätigten Kandidaten besetzt werden und werden in Zukunft die operationelle Leitung der Aufsichtsbehörden wahrnehmen;
• Die Aufsichtsbehörden erhalten eine eigene Budgetlinie, unabhängig vom Kommissionsbudget;
• Die Abstimmungsmechanismen von EIOPA und ESMA bleiben erhalten und die umständlichen und schädlichen Abstimmungsregeln, die bei EBA im Zuge des SSM eingeführt wurden, werden zurückgenommen;
• Die Aufsichtsbehrörden erhalten das Mandat zu überprüfen, ob Unterschiede in nationaler Gesetzgebung der Funktion des Binnenmarktes schadet und ob Unternehmen solche Unterschiede ausnutzen;
• Die Aufsichstbehörden können die direkte Aufsicht über große, Europa weit agierende Unternehmen;
• Der ESRB muss bei den Sitzungen des Wirtschaft- und Finanzausschuss (WFA) und bei allen relevanten Sitzungen innerhalb der EZB vertreten sein;
• Die Aufsichtsbehörden und der ESRB sind angehalten einen gemeinsamen Newsletter zu veröffentlichen.
• Die Aufsichtsbehörden und der ESRB werden in die relevanten Gesetzgebungsprozesse auf europäischer Ebene einbezogen.